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384 JVG – Schuss ins Maisfeld mit Folgen
384 JVG - Schuss ins Maisfeld mit Folgen DRÜCKJAGDUNFALL Der Schuss ist aus dem Lauf, der Schwarzkittel flüchtet unverletzt zurück in den Mais. Doch auf der anderen Seite des...
383 JVG – Waffe am Straßenrand vergessen
383 JVG - Waffe am Straßenrand vergessen JAGDSCHEIN UND WAFFEN ENTZOGEN
Mark G. v. Pückler
I. Der Sachverhalt
Jäger J. wollte zur Jagd fahren. Er packte seine entladene Langwaffe...
382 JVG – Waffenbesitzkarte widerrufen, Jagdschein eingezogen
382 JVG - Waffenbesitzkarte widerrufen, Jagdschein eingezogen VERDACHT AUF ALKOHOLABHÄNGIGKEIT
Mark G. v. Pückler
Service - Jagdrecht
I. Die Rechtsgrundlage
1. Eine waffenrechtliche Erlaubnis ist zu widerrufen, wenn nachträglich...
381 JVG – Störender Waldkindergarten
381 JVG - Störender Waldkindergarten EINSTWEILIGE VERFÜGUNG ERFOLGREICH
Mark G. v. Pückler
I. Die Rechtsgrundlage
„Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des...
380 JVG – Unterwegs mit Schusswaffen
380 JVG - Unterwegs mit Schusswaffen, Jagdschein entzogen
Mark G.v. Pückler
I. Die Rechtsgrundlage
1. Wenn Tatsachen, welche die Versagung des Jagdscheins begründen, erst nach Erteilung des...
379 Wildschaden KEINE MITSCHULD DES LANDWIRTS
379 JVG - Wildschaden KEINE MITSCHULD DES LANDWIRTS
Mark G. v. Pückler
I. Die Rechtsgrundlage
1. Wird ein Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört, durch Schalenwild, Wildkaninchen oder...
378 JVG – Gekaufter Hund war krank
378 JVG - Gekaufter Hund war krank MINDERUNG DES KAUFPREISES
Mark G. v. Pückler
I. Die Rechtsgrundlage
1. Ist die gekaufte Sache mangelhaft, kann der Käufer in der...
377 JVG – Fahrlässige Tötung eines Jagdhundes
377 JVG - Fahrlässige Tötung eines Jagdhundes UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFTEN MISSACHTET
Mark G. v. Pückler
I. Die Rechtsgrundlage
1. Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper ... oder das...
376 JVG -So schnell ist man den Jagdschein los (2)
376 JVG -So schnell ist man den Jagdschein los (2) WAFFENRECHT
Mark G. v. Pückler
Das Waffengesetz ist ein besonders strenges Gesetz, weil es dem Schutz der...
375 JVG – Bache statt Überläuferbache erlegt
375 JVG Bache statt Überläuferbache erlegt VERFAHREN EINGESTELLT
Mark G. v. Pückler
I. Die Rechtsgrundlage
1. In Schleswig-Holstein dauert die Jagdzeit für Keiler und Bachen vom 16. Juni...