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Jäger vor Gericht

Hier finden Sie die Artikel „Jäger vor Gericht“ beginnend mit Artikel 244

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384 JVG – Schuss ins Maisfeld mit Folgen

384 JVG - Schuss ins Maisfeld mit Folgen DRÜCKJAGDUNFALL Der Schuss ist aus dem Lauf, der Schwarzkittel flüchtet unverletzt zurück in den Mais. Doch auf der anderen Seite des...

383 JVG – Waffe am Straßenrand vergessen

383 JVG - Waffe am Straßenrand vergessen JAGDSCHEIN UND WAFFEN ENTZOGEN Mark G. v. Pückler I. Der Sachverhalt Jäger J. wollte zur Jagd fahren. Er packte seine entladene Langwaffe...

382 JVG – Waffenbesitzkarte widerrufen, Jagdschein eingezogen

382 JVG - Waffenbesitzkarte widerrufen, Jagdschein eingezogen VERDACHT AUF ALKOHOLABHÄNGIGKEIT Mark G. v. Pückler Service - Jagdrecht I. Die Rechtsgrundlage 1. Eine waffenrechtliche Erlaubnis ist zu widerrufen, wenn nachträglich...

381 JVG – Störender Waldkindergarten

381 JVG - Störender Waldkindergarten EINSTWEILIGE VERFÜGUNG ERFOLGREICH Mark G. v. Pückler I. Die Rechtsgrundlage „Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des...

380 JVG – Unterwegs mit Schusswaffen

380 JVG - Unterwegs mit Schusswaffen, Jagdschein entzogen Mark G.v. Pückler I. Die Rechtsgrundlage 1. Wenn Tatsachen, welche die Versagung des Jagdscheins begründen, erst nach Erteilung des...

379 Wildschaden KEINE MITSCHULD DES LANDWIRTS

379 JVG - Wildschaden KEINE MITSCHULD DES LANDWIRTS Mark G. v. Pückler I. Die Rechtsgrundlage 1. Wird ein Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört, durch Schalenwild, Wildkaninchen oder...

378 JVG – Gekaufter Hund war krank

378 JVG - Gekaufter Hund war krank MINDERUNG DES KAUFPREISES Mark G. v. Pückler I. Die Rechtsgrundlage 1. Ist die gekaufte Sache mangelhaft, kann der Käufer in der...

377 JVG – Fahrlässige Tötung eines Jagdhundes

377 JVG - Fahrlässige Tötung eines Jagdhundes UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFTEN MISSACHTET Mark G. v. Pückler I. Die Rechtsgrundlage 1. Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper ... oder das...

376 JVG -So schnell ist man den Jagdschein los (2)

376 JVG -So schnell ist man den Jagdschein los (2) WAFFENRECHT Mark G. v. Pückler Das Waffengesetz ist ein besonders strenges Gesetz, weil es dem Schutz der...

375 JVG – Bache statt Überläuferbache erlegt

375 JVG Bache statt Überläuferbache erlegt  VERFAHREN EINGESTELLT Mark G. v. Pückler I. Die Rechtsgrundlage 1. In Schleswig-Holstein dauert die Jagdzeit für Keiler und Bachen vom 16. Juni...