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Bundestag: „Kein Bedarf für Maßnahmen gegen Verbreitung des Wolfes“

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Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sieht mehrheitlich keinen Bedarf für Maßnahmen gegen die Verbreitung des Wolfes in Deutschland.

Die Aufnahme von Wölfen sowie Hybriden ins Jagdrecht ist aus Sicht des Petitionsausschusses keine zielführende Option (Foto: jggrz/Pixabay)

In einer Eingabe waren Maßnahmen gegen die „unkontrollierte Verbreitung des Wolfes in Niedersachsen“ gefordert worden. Die Petenten, Betreiber eines Pferdegestütes, hatten darin ihre Sorge vor vermehrten Wolfsrissen bei Weide- und Nutztieren geäußert. Eine artgerechte Pferdehaltung sowie jegliche Weidehaltung seien dadurch nicht mehr möglich. Nötig ist aus Sicht der Petenten unter anderem die Aufnahme von Wölfen und ihren Hybriden in das Jagdrecht sowie der sofortige Abschuss auffälliger Wölfe, die Weide- und Nutztiere angegriffen haben.

In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke eine Beschlussempfehlung, auf die Überweisung einer entsprechenden Petition an die Bundesregierung zu verzichten und das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist“. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD hatten hingegen für eine Überweisung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ plädiert.

In der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses heißt es unter anderem, in den vergangenen 20 Jahren seien nur vereinzelt Wolf-Hund-Hybridisierungsereignisse in freier Wildbahn nachgewiesen worden. Die oftmals geäußerte Meinung, viele der deutschen Wölfe seien in Wahrheit Hybriden, träfe nicht zu. Keine wirklich zielführende Option ist es aus Sicht der Ausschussmehrheit, Wölfe und ihre Hybriden in das Jagdrecht aufzunehmen. Selbst dann dürften sie nicht beliebig bejagt werden. „Auch unter dem Jagdrecht bliebe das aus Gründen des zwingenden Europarechts geltende Schutzniveau des Wolfes unverändert bestehen“, heißt es in der Beschlussempfehlung.

Ob die letztgenannte Feststellung des Petitionsausschusses in dieser Form korrekt ist, ist zweifelhaft. Schließlich wird der Wolf in zahlreichen EU-Staaten bei gleicher Rechtslage bejagt. Interessant ist, dass auch die FDP gegen eine Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht gestimmt hat. Offenbar hat die Koalitionsdisziplin die Aufgabe bisheriger Positionen zur Folge gehabt.

rdb


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