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NABU unterstellt Forst und Jagd die Möglichkeit willkürlicher Tötung des Westerwald-Wisents

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Am 25. Juni wurde der vermutlich aus dem Rothaargebirge vor einem Jahr in den Westerwald gewanderte junge Wisent im Raum Selters schwer verletzt aufgefunden und nach tierärztlicher Konsultation getötet.

Mindestens ein Jahr hat ein Wisent seine Fährte durch den Westerwald gezogen. (Symbolbild: Marcin Zakrzewski/ AdobeStock)

Nach einem Bericht der Westerwälder Zeitung hatte das Tier mutmaßlich mehrere Beine gebrochen, sei stark abgemagert gewesen und habe nicht mehr aufstehen können. Auch Madenbefall sei festgestellt worden. Nach Abstimmung der Polizei mit einem tierärztlichen Notdienst sei das Tier von seinen Leiden erlöst worden. Laut SWR soll dies ein Jäger vorgenommen haben.

Nun teilte das Mainzer Umweltministerium mit, es sei keine Ausnahmegenehmigung für die „letale Entnahme“ durch die Obere Naturschutzbehörde erteilt worden. Dies sei bei einer streng geschützten Tierart aber grundsätzlich erforderlich. Die Tötung könne deshalb möglicherweise strafbar gewesen sein.

Der NABU setzt noch einen drauf und fragt in einer Presseerklärung, ob es sich tatsächlich um eine Erlösung für das Tier handelte oder ob nicht möglicherweise eine „Umgehung der Schonzeit“ vorlag, „zumal die Entnahme des Tieres schon häufiger von Forst und Jagd in der Vergangenheit gefordert wurde.“ Dazu Cosima Lindemann, Vorsitzende des NABU-Westerwald: „Vor allem vor dem Hintergrund des schon häufiger geäußerten Wunschs, das für zahlreiche Schäden in Forst und an jagdlichen Einrichtungen verantwortlich gemachte Tier zu entnehmen, stellt sich die Frage, warum das Tier in einem so schlechten Zustand vorgefunden und vermeintlich erlöst werden musste.“ Mit dieser sachlich nicht begründeten Mutmaßung schafft es der NABU, in vielen überregionalen Zeitungen zitiert zu werden.

Inzwischen wird der Kadaver des Wisents im Landesuntersuchungsamt Koblenz untersucht.

rdb


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