ANZEIGE

Registrierpflicht für Jäger aufgehoben

1569


 

In der WILD UND HUND 12/2013 meldeten wir, dass alle Jäger, die in ein Nicht-EU-Land reisen, sich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registrieren lassen müssen, damit sie ihre Jagdwaffe mit ins Ausland nehmen dürfen.

Diese Regelung gilt ab dem 1. Juli nicht mehr. Sie wurde im Zuge einer Entbürokratisierung gestrichen. Entsprechende Änderungen werden auf der BAFA Homepage unter folgenden Link veröffentlicht: http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/verfahrenserleichterungen/allgemeingenehmigungen/index.html
Zollamtliche Vorschriften bleiben jedoch bestehen.
red.

 

 


ANZEIGE
Aboangebot