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Niedersachsens Landesregierung will Jagdzeiten verkürzen

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14.07.2014

Nach monatelangem Taktieren hat Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer (Grüne) nun am 13. Juli die Katze aus dem Sack gelassen: Die mit dem Umweltministerium in Teilen koordinierten Vorstellungen seines Ministeriums zur Jagd- und Schonzeitenverordnung wurden zur Abstimmung in die Verbände gegeben.

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Um eine Verwechslung mit den bedrohten Zwerg- und Kurzschnabelgans auf der Jagd sicher auszuschließen, sollen Blässgänse zukünftig auch nicht mehr bejagt werden dürfen. (Foto: Markus Hölzel)
Demnach soll die Jagdzeit auf alle Schalenwildarten am 15. Januar enden. Die Jagdzeit auf Rehböcke soll über den 15. Oktober hinaus bis zum 15. Januar verlängert werden. Intensiv haben sich die beiden Ministerien mit der Bejagung der ziehenden Gänse beschäftigt. Die von der Vorgängerregierung für diesen Bereich getroffenen Regelungen werden als untauglich bezeichnet. Stattdessen setzt man auf die Intervalljagd und erhofft sich davon eine Lenkung der Gänse und eine Reduzierung der landwirtschaftlichen Schäden.
So sieht der Entwurf zur neuen Regelung für diejenigen Vogelschutzgebiete, die Hauptrastgebiete der Gänse sind, die Festlegung von rotierenden Jagd- und Ruhezonen vom 1. Oktober bis 30. November vor. In zuvor festgelegten Teilgebieten darf hier im Wechsel von jeweils zwei Wochen in einem Gebiet gejagt werden, während im anderen die Gänse Schonung genießen. Nur in Ausnahmefällen ist in den Vogelschutzgebieten zur Vermeidung unzumutbarer Schäden eine maximale Verlängerung der Jagd bis zum 15. Dezember möglich. Damit will die rot-grüne Landesregierung laut Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) einen Kompromiss erreichen. Man wolle durch die Einschränkung im Jagdrecht Flächen in den Vogelschutzgebieten einrichten, auf denen überwinternde Gänse ungestört rasten und Futter aufnehmen können.
Außerhalb der Schutzgebiete endet die Jagdzeit auf Grau-, Kanada- und Nilgänse unverändert am 15. Januar und beginnt einheitlich am 1. August. Weil die Jäger nach Ansicht der beiden Ministerien nicht in der Lage sind, die Gänse eindeutig zu unterscheiden, will man zum Schutz der bedrohten Arten Zwerggans und Kurzschnabelgans auch Blässgans- und Saatgans ganzjährig schonen. Eine Verwechslung soll hier unter allen Umständen vermieden werden.
 
Außerdem sollen Blässhühner, Sturm-, Mantel- und Heringsmöwen zukünftig ganzjährig geschont werden. Ziel ist es, die neue Verordnung schon für den kommenden Herbst zu verabschieden.
mh
 
 



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