01.10.2014
Heute, am 1. Oktober, tritt in Niedersachsen die neue Jagdzeitenverordnung in Kraft. Auf die neue Regelung hatten sich der grüne Agrarminister Christian Meyer und der grüne Umweltminister Stephan Meyer gegen den Widerstand vor allem der Landesjägerschaft (LJN) und des Zentralverbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN) geeinigt.
Damspießer dürfen in Niedersachsen nun auch ab dem 1. August bejagt werden. (Fotos: Markus Hölzel) |
Ab dem kommendem Jahr soll die Jagd in den Vogelschutzgebieten noch weiter eingeschränkt werden: Durch Intervalljagd in vorher festgelegten Teilgebieten darf dann im Zwei-Wochen-Rhythmus nur in bestimmten Zonen gejagt werden, während in anderen die Gänse geschont werden.
Meyer bezeichnete die neuen Regelungen als fairen Kompromiss, der ihm gelungen sei. Tatsächlich war er bei der ursprünglich geplanten Einschränkung der Jagdzeiten auf Schalenwild zurückgerudert, nachdem sich sogar die ihm sehr verbundenen Naturschutzverbände Nabu und BUND dagegen ausgesprochen hatten. Tatsächlich sind die Jagdzeiten auf Schalenwild jetzt ausgeweitet worden: Der Rehbock darf jetzt bis zum 31. Januar bejagt werden und Damwild außer Alttieren und Kälbern bereits ab dem 1. August.
Die Jagdzeit auf den Dachs beginnt nun erst am 1. September statt am 1. August, die auf den Hasen endet am 31. Dezember statt 15. Januar.
Die Jagd auf Wildgänse in EU-Vogelschutzgebieten wird erheblich reduziert: Bläss- und Saatgans bekommen eine ganzjährige Schonzeit, wie es die Umweltverbände von Meyer gefordert hatten. In Vogelschutzgebieten, wo es teilweise zu erheblichen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen kommt, wird die Jagd auf Gänse und Enten während der Zugvogelsaison generell auf den 30. November verkürzt. Außerhalb der Vogelschutzgebiete bleibt das Ende der Jagdzeit auf Gänse beim 15. Januar. Damit will Meyer auch eine stärkere Lenkung und modernes Gänsemanagement erreichen, teilte das Ministerium mit.
Rehwild darf in Niedersachsen entgegen den ursprünglichen Plänen des grünen Agrarminsters Meyer weiter bis zum 31. Januar bejagt werden. |
LJN und ZJEN prüfen derweil die Möglichkeit einer Normenkontrollklage gegen die neue Verordnung. „Wir haben alle Möglichkeiten, die uns offen standen, genutzt, um wissenschaftsbasiert und faktenorientiert auf die Fehleistungen dieser neuen Verordnung hinzuweisen – leider sind wir mit unseren Argumenten und Vorschlägen auf taube Ohren gestoßen“, sagte LJN-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Die Begründungen, die das Landwirtschaftsministerium für die Verkürzung der Jagdzeiten oder die Vollschonung einiger Arten liefert, seien wildbiologisch und ökologisch nicht nachvollziehbar, sondern würden eher für eine Beibehaltung der aktuellen Jagd- und Schonzeiten sprechen.
Insbesondere die Aufhebung der Jagdzeit für Saat- und Blässgänse und die Verkürzung der Jagdzeiten auf Wasserfederwild in Schutzgebieten entbehrten jeder fachlichen Grundlage. Sie stellen nach Ansicht der Verbände einen massiven Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Jagdrecht dar, der nicht akzeptiert werden könne. Einschränkungen der Jagd auf Tierarten, die in ihrem Bestand gänzlich ungefährdet sind und in der Kulturlandschaft hohe Schäden verursachen, können so nicht stehen bleiben, stellte ZJEN-Präsident Hans-Heinrich Ehlen klar.
mh