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Entscheidungen über Bundesjagdgesetzänderungen

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14.01.2015

Wie und wann bleifreie Munition eingeführt werden soll, könnte sich heute bei der Amtschefkonferenz der Agrarministerkonferenz in Berlin entscheiden.

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Mit einem mündlichen Vortrag wird das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) seinen Kriterienkatalog vorlegen. Nach Informationen von WILD und HUND sollen die so aussehen: Minimaler Bleieintrag durch Munition und maximale, tierschutzgerechte Tötungswirkung. Die Zulässigkeit von Jagdmunition soll nach dem ALARA- Prinzip „As Low As Reasonably Achievbable“ (englisch für so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar) erfolgen. D. h. dass auch nicht vollständig bleifreie Munition zukünftig erlaubt sein soll.
 
Untersuchungen, die bei der BfR-Tagung vorgestellt worden waren hatten gezeigt, dass bei Nutzung sog. Automatenmessings für die Munitionsherstellung Blei nachweisbar war (WILD und HUND berichtete). Wert wird auf effektive Tötungswirkung gelegt.
 
Damit folgt das Ministerium den Empfehlungen der Projektgruppe, die im letzten Jahr bei der dritten Veranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vorgelegt wurde. Zukünftig sollen die Hersteller exakt auf den Verkaufspackungen bezeichnen, für welche Tierart die Munition geeignet ist, wie die GEE (günstigste Einschussentfernung) ist etc. Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren wird alle sonstige Munition verboten sein. Das ursprüngliche Datum für den Start 1. April 2015 wird nicht haltbar sein, man geht jetzt von Mitte des Jahres aus. Ob das Gesetz wirklich so aussehen wird, sei noch dahin gestellt. Das Bundesumweltministerium (BMU) möchte schärfere Bestimmungen, als die Fachleute des BMEL. Gedanklich sind sie den Entwürfen des umstrittenen Jagdgesetzentwurfes in Nordrhein-Westfalen näher.
 
So gut wie sicher ist es, dass es zukünftig für die Teilnahme von Gesellschaftsjagden (Treib- und Drückjagden mit Büchsenmunition) notwendig ist, einen Schießnachweis vorzulegen, allerdings ohne Ergebnisprüfung.
 
Derzeit befindet sich der existierende Rohentwurf des Gesetzes in der sog. Ressortabstimmung. Erst wenn diese abgeschlossen ist, werden auch die Verbände und Organisationen involviert. „Dann sind aber schon alle Messen gesungen und wir können kaum noch was ändern“, meinte ein Insider.
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