ANZEIGE

Der Große Münsterländer

11929


Von Egon Vornholt

7.jpg

Sogleich nach der Gründung führte der junge Verein seine erste Jugendprüfung nach den Regeln der DC im Raum Coesfeld durch. Buchstäblich in letzter Minute hatten Anhänger den alten Langhaarschlag vor dem Aussterben bewahrt. Vornehmlich auf Bauernhöfen im Münsterland waren diese Hunde nämlich „schwarz“ weitergezüchtet worden, auch nachdem der Deutsch-Langhaar-Verband die schwarzweiße Haar-Variante 1908 endgültig aus seinem Rassestandard gestrichen hatte. Auf diese „illegalen Reserven“ griff man nun zurück und baute auf ihnen auf.

Der heutige GM geht in seinen Ursprüngen über den weißbunten Vogel- und Beizhund auf den langhaarigen Stöber- und Wachtelhund zurück. Nicht auszuschließen ist, dass der GM auch das Blut des schwarzweißen französischen Langhaar „Epagneul Bleu De Picardie“ und des schwarzweißen „English Setter“ führt. Mitte des 19. Jahrhunderts hat es ja bei allen deutschen Vorstehhunden eine massive Hereinnahme englischen Blutes gegeben. So wurden beispielsweise der englische Pointer beim kurzhaarigen deutschen Vorstehhund (DK) und der englische Setter beim Deutsch Langhaar (DL) zur Verbesserung der Feldhund-Eigenschaften zur Zucht herangezogen.

Inzwischen hat sich der Große Münsterländer nach achtzigjähriger planmäßiger und auf jagdliche Leistung ausgerichteter Zucht zu einem vielseitigen Jagdgebrauchshund entwickelt, der von vielen Jägern im In- und Ausland wegen seiner besonderen Eigenschaften geschätzt wird.

Die GM-Züchter sind heute nach Kräften bemüht, ihre Hunde nur in Jägerhand abzugeben und drängen mit Nachdruck da-rauf, dass sie später auch auf Verbandsprüfungen geführt werden.

Gut geeigntere Familienhund
Alle Jagdhundrassen haben ihre typischen Stärken. Den GM zeichnen schwerpunktmäßig Leistungen bei der Wald- und Wasserarbeit aus. Er hat in der Regel keine ganz typischen Feldhund-Manieren, aber dafür arbeitet er in enger Bindung an seinen Führer freudig in dichtem Bewuchs unter der Flinte.

Aus seiner Trab-Suche von früher ist allerdings beim Großen Münsterländer inzwischen eine flottere Gangart geworden, aber seine typische Anlage, lieber mit tiefer als mit hoher Nase zu suchen, spiegelt sich noch heute in Prüfungsergebnissen wider. Die Benotungen im Fach Hasenspur sind durch die Bank höher als die im Fach Vorstehen. Der Finderwille und die tiefe Nasenführung fördern das Verlorenbringen und zahlen sich auch bei der Arbeit am langen Riemen aus. Für Arbeiten vor dem Schuss bringt der GM gute Anlagen mit, aber seine Domäne sind die Arbeiten nach dem Schuss. Die Gelehrigkeit dieses führigen Jagdgebrauchshundes, sein lebhaftes, aber nicht nervöses Wesen und die enge Bindung an „seine“ Familie machen ihn zum gut geeigneten Familienhund. Selbst ungeübte Erstlingsführer kommen in der Regel mit dem führigen GM hervorragend zurecht.

Deutschland ist das Ursprungsland des GM. Deshalb ist der Verband Große Müns-terländer mit seinen derzeit neun weitgehend selbstständigen Landesgruppen mit Sitz in Borken in Westfalen als zuchtbuchführender Zuchtverein für die Festlegung des Rassestandards zuständig.

Das allgemeine Erscheinungsbild des GM wurde wie folgt festgelegt: „Kräftiger, muskulöser Körperbau, dabei schnittiges Gesamtbild, Ausdruck von Intelligenz und Adel. Trockene Außenlinie. Rumpflänge und Schulterhöhe sollen möglichst gleich sein. Die Rumpflänge kann die Schulterhöhe um zwei Zentimeter überschreiten.“

Je dunkler die Augen sind, umso besser
Die Schulterhöhe, das so genannte Stockmaß, wird bei GM-Rüden mit 60 bis 65 Zentimetern, bei Hündinnen mit 58 bis 63 Zentimetern vorgeschrieben. Ein ausgewachsener Großer Münsterländer bringt so um die 30 Kilogramm auf die Waage.

Weitere individuelle Merkmale des GM sind: „Der Kopf ist edel und langgestreckt mit geringem Stop und klugem Aussehen. Die Kinnmuskulatur ist ausgeprägt. Der Nasenrücken ist gerade mit ausgeprägtem schwarzen Nasenschwamm, und der Fang ist so kräftig und lang, dass der Hund mühelos beispielsweise einen schweren Winterfuchs über weite Entfernung zu tragen in der Lage ist. Die Lefzen dürfen nicht überhängen. Das Gebiss soll kräftig und vollständig (42 Zähne) sein mit ausgeprägten Fangzähnen und einwandfreiem Scherengebiss. Je dunkler die Augen sind, umso besser. Der hoch angesetzte Behang soll breit, unten gerundet und gut anliegend sein; der Hals kräftig, gut bemuskelt, edel und geschwungen. Die Beschaffenheit des Haares ist lang und dicht, jedoch schlicht, nicht lockig oder abstehend, da dieses der Verwendung im rauhen Jagdbetrieb hinderlich wäre. Das Haar muss beim Rüden, mehr als bei der Hündin, an der Rückseite der Vorder- und Hinterläufe besonders lang und dicht sein (gut befedert). Auch an der Rute soll das Haar besonders lang sein und eine Fahne bilden. An den Behängen soll eine ausgeprägte Fransenbildung erkennbar sein. Das Haar des Kopfes ist kurz und anliegend.“

Hunde ohne Fehl und Tadel
Als Haarfarbe sind zugelassen: Weiß mit schwarzen Platten und Tupfen oder schwarz geschimmelt. Der Kopf ist schwarz, eventuell mit weißer Schnippe oder Blesse.

Durch hohe Ansprüche für die Zuchtfreigabe zeigt der VGM, dass er ernsthaft bemüht ist, das Niveau seiner Hunde zu halten und gegebenenfalls noch zu verbessern. Folgende Bestimmungen müssen erfüllt werden, um überhaupt eine Zuchtzulassung zu erhalten: „Zur Zucht werden nur Hunde ohne Fehl und Tadel eingesetzt. Für die Anerkennung als Deckrüde und für die Zuchtfreigabe der Hündin ist das Bestehen einer Verbands-Jugendprüfung (VJP) und einer Herbst-Zuchtprüfung (HZP) erforderlich. Hierbei ist die Erreichung der Noten „sehr gut“ in den Fächern Spur- und Wasserarbeit Bedingung. Anstelle der HZP kann auch die Verbands-Gebrauchsprüfung (VGP) mit sehr gut bestandenen Anlagefächern nachgewiesen werden. Spurlautes oder sichtlautes Jagen und nachgewiesene Raubwildschärfe sind weitere Voraussetzungen für die Zuchtfreigabe. Mit einem stummen oder waidlauten Großen Münsterländer darf nicht gezüchtet werden.

Kriterien für die Zucht
Der Zuchthund muss von der zuständigen Zentralstelle mit HD-frei (A) beziehungsweise HD-Übergangsform (B) beurteilt worden sein. Der Form- und Haarwert des GM wird auf einer Zuchtschau festgestellt. Sowohl Form- als auch Haarwert müssen mit mindestens „gut“ bewertet worden sein, um zur Zucht zugelassen zu werden. Das Höchstalter für den Zuchteinsatz beträgt bei Rüden neun, bei Hündinnen acht Jahre. Über die Einhaltung dieser Zuchtbedingungen wacht der GM-Hauptzuchtwart.

Der Große Münsterländer hat in den letzten Jahrzehnten eine erfreuliche Verbreitung auch im Ausland gefunden. Besonders in den Niederlanden, in Belgien, Österreich, Tschechien, Groß Britannien und in den USA inklusive Kanada wird der Große Schwarz-Weiße von Zuchtvereinen betreut, die sich ausschließlich der Förderung dieses Jagdgebrauchshundes verschrieben haben.

 

 


ANZEIGE
Aboangebot