ANZEIGE

Hunde nach Großbritannien: England hebt „Einzelhaft“ auf

3875


Geänderte Einfuhrbedingungen nach Großbritannien erleichtern die Mitnahme auch von Jagdhunden. Die Quarantänepflicht wird allerdings noch durch einige strenge Vorschriften ersetzt.

 

von Dr. Stefan Neumann

Welcher Waidgenosse hat noch nicht davon geträumt, mit seinem Vorstehhund auf den großen Feldschlägen in Großbritannien auf Niederwild zu jagen? Bisher verboten allerdings strikte Einfuhrbedingungen die Mitnahme von Jagdhunden ins Königreich.

Begründet wurde das mit dem Schutz vor der Tollwut, die in Großbritannien nicht vorkommt. Wer auf seinen Vierläufer allerdings nicht verzichten wollte, konnte ihn nach einer sechsmonatigen Quarantäne schließlich mit ins Land nehmen. Doch Hand aufs Herz, wer will seinem treuen Jagdbegleiter schon sechs Monate Einzelhaft zumuten wegen einiger weniger Tage Jagd?

Liberalisierung des Tiertransports

So kam es, dass kaum Vierläufer mit nach Großbritannien genommen wurden. Eine ähnlich strikte Regelung bestand auch für Skandinavien. Das zunehmende Zurückdrängen der gefürchteten Infektionskrankheit in Mitteleuropa und die allgemeine Liberalisierung im Tiertransport haben zu vereinfachten Einfuhrbedingungen nach Skandinavien und jetzt nach England geführt.

Ganz einfach ist es immer noch nicht; aber mit dem nötigen Willen kann man zukünftig in Begleitung seines Hundes auch in England an Treibjagden teilnehmen.

Frühzeitiges Planen ist wichtig

Folgende Anforderungen werden gestellt:

  • 1.nachgewiesener Impfschutz gegen Tollwut
  • 2.sechsmonatige Wartezeit zwischen der Feststellung des Impfschutzes und der Einreise
  • 3.Mikrochip
  • 4.Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken einen bis zwei Tage vor der Einreise
  • 5.Amtstierärztliche Bescheinigung

Zu 1. Der Vierläufer muss ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut besitzen. Dieser ist im allgemeinen vier Wochen nach einer Impfung erreicht. Zum Nachweis wird vom Tierarzt eine Blutprobe entnommen und zur Bestimmung des sogenannten Antikörpertiters, also der Konzentration von Abwehrstoffen gegen Tollwut im Blut, an ein Speziallabor geschickt.

Entspricht die Konzentration den Mindestanforderungen, kann die Reise geplant werden.

Zu 2. Zwischen dem Bluttest und der Einreise müssen sechs Monate liegen, eine gute Zeit, um die notwendigen Formulare auszufüllen. Erhältlich sind diese in jedem Fall bei den britischen Konsulaten.

Zu 3. Die Identität des Vierläufers muss in jedem Fall einwandfrei geklärt sein. Dies wird über die Implantation eines Mikrochips unter die Haut erreicht. Die Implantation wird einfach über eine Injektion vorgenommen und ist für den Hund schmerzfrei. Diese Kennzeichnung sollte bereits vor der Blutabnahme erfolgen.

Zu 4. Ein bis maximal zwei Tage vor Reiseantritt muss der Vierläufer mit Medikamenten gegen Bandwürmer und Zecken behandelt werden. Welche Medikamente anerkannt sind, geht aus den Einreiseunterlagen hervor. Die meisten Tierärzte wissen allerdings, welche Mittel erlaubt sind.

Zu 5. Schließlich müssen alle Unterlagen und Behandlungen amtlich bestätigt werden. Dies geschieht bei den zuständigen Veterinärbehörden der Landkreise.

Es empfiehlt sich, vor der Planung einer Großbritannien-Reise seinen Haustierarzt mit den notwendigen Einreisebestimmungen aufzusuchen und die Reise genau zu planen. Dies schützt vor bösen Überraschungen.

Sind alle Unterlagen vollständig, kann man nur noch Waidmannsheil für die Niederwildjagd im Königreich wünschen.

 


ANZEIGE
Aboangebot