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Bremen: Neozoen dürfen bejagt werden

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Auch in der Hansestadt können Nutria, Marderhund, Waschbär und Nilgans nun bejagt werden. Eine entsprechende Verordnung des Umweltsenators trat am 7. Juni in Kraft.

Der Nutria kann in Bremen jetzt bejagt werden.
Foto: Troels Romby Larsen

Die Maßnahme soll dem Schutz von heimischen Arten und Lebensräumen sowie dem Deich- und Hochwasserschutz dienen. So haben sich Nutrias besonders im Blockland und in der Wümme ausgebreitet, beides geschützte Natura-2000-Gebiete. Wie im benachbarten Niedersachsen wurde auch in Bremen der Elterntierschutz aufgehoben. Nutria, Jungwaschbären und Jungmarderhunde dürfen nun ganzjährig, Waschbären vom 16. Juli bis 31. März, Marderhunde vom 1. September bis 28. Februar und Nilgänse vom 1. August bis 15. Januar erlegt werden. Die Bejagung von Nutria und Marderhund war bisher nur per Sondergenehmigung möglich. mh


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