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Neue Unfallverhütungsvorschrift Jagd

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Sie nehmen doch sicher auch nach dem 1. Januar 2000 noch an Gesellschaftsjagden teil. Dann sollten Sie sich auch über die neue UVV informieren.

 

von Rüdiger Klotz

Das ist ein Skandal. Da tritt zum 1. Januar 2000 eine neue Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Jagd in Kraft – und außer der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, die diese Vorschrift zu verantworten hat, weiß kaum einer davon. Nun könnte man meinen: Was stört mich eine Vorschrift irgend einer Berufsgenossenschaft. Doch sollte man sich da nicht täuschen. Im schlimmsten Fall kann davon die eigene Existenz abhängen; denn einige Neuerungen, ob nun sinnvoll oder unsinnig, haben es in sich.

Gesetzt den Fall, ein Jäger wurde in der Vergangenheit auf einer Gesellschaftsjagd angeschossen, wobei er kein Signal-Hutband trug. Daraus erwuchs ihm keine Mitschuld. Nach dem 1. Januar ist nun das Tragen von Signalbändern durch die UVV vorgeschrieben – eine im übrigen absolut begrüßenswerte Maßnahme. Wird nun aber in Zukunft ein Jäger ohne Hutband angeschossen, dann trifft ihn eine Mitschuld, die dazu führen kann, dass Schadensersatzansprüche gefährdet sind.

Doch damit ist es noch lange nicht genug. Vor allem Jagdleiter, die ohnehin bei jeder Gesellschaftsjagd in hoher Verantwortung stehen, sollten sich ganz schnell mit der neuen „Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit“ (VSG) vertraut machen; denn sie sind verantwortlich dafür, dass die neuen Vorschriften jedem Jagdteilnehmer bekannt gemacht werden.

Woher nehmen?

Doch wie kommt man rechtzeitig an die neue VSG? Das ist gar nicht so einfach. Denn die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft brütete zwar schon jahrelang über der neuen Vorschrift, doch als das Küken schlüpfte, hat man vor lauter Freude den Termin der Inkraftsetzung nahezu vor die Bekanntmachung gelegt. Frei nach dem Motto: Jeder Versicherte kann sich schließlich selbst darum kümmern, dass er erfährt, was in neuen Vorschriften steht.

Jede diesbezügliche Verantwortung weist der Zuständige beim Bundesverband der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften in Kassel, Dr. Brübach, von sich.

Rein rechtlich mag Dr. Brübach ja abgesichert sein, doch hilft dies dem Jagdausübungsberechtigten und anderen Versicherten nicht viel weiter. Man kann nur versuchen, baldmöglichst Kenntnis von der neuen VSG zu erlangen, um nicht der Dumme zu sein; denn: Unkenntnis schützt vor Strafe nicht. Deshalb ist der die Gesellschaftsjagden betreffende Paragraph (§ 4) nebenstehend im Wortlaut dargestellt ( siehe Kasten ). Hierbei geht es nicht um eine inhaltliche Würdigung, sondern lediglich darum, unsere Leser davor zu bewahren, sich aus Unkenntnis ein Bußgeld einzufangen oder – schlimmer noch – sich um den Versicherungsschutz zu bringen.

Sofern die neue UVV Jagd überhaupt schon gedruckt ist, ist sie bei den jeweiligen Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften erhältlich ( siehe Kasten ). Fordern Sie bitte die neuen Vorschriften an – und scheuen Sie sich nicht zu fragen, warum man dort Vorschriften in Kraft setzt, bevor man sie bekannt macht.

 


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