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Brandenburg: Bisam und Nutria nun im Jagdrecht

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In der neuen Brandenburger Durchführungsverordnung Jagd (DVO) sind Bisam und Nutria nun dem Jagdrecht unterstellt. Der Deichverband Oderbruch befürchtet daher schwere Schäden am Oderdeich.

Der Bisam kann aufgrund der neuen DVO nur noch mit Jagdschein bejagt werden.
Foto: Shutterstock

Das berichtete die „Märkische Oderzeitung“ (MOZ) am 19. Juli. Professionelle Bisamfänger können nun diese Nager nur noch bekämpfen, wenn sie einen Jagdschein sowie einen Begehungsschein für das Jagdrevier besitzen, in dem sie den Deichschädlingen nachstellen. Laut MOZ fordert deshalb der Brandenburger Wasserverbandstag als Dachorganisation der öffentlich-rechtlichen Wasserwirtschaft, Bisam und Nutria wieder aus dem Jagdrecht zu entlassen. roe

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