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Bundesjagdgesetz wird noch in diesem Jahr novelliert

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Die Novellierung des Bundesjagdgesetzes soll noch in diesem Jahr stattfinden. Das teilte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) den rund 400 Delegierten auf dem Bundesjägertag in Wolfsburg am 10. Juni persönlich mit.

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In Wolfsburg machten sich Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU, l.) in Begleitung von DJV-Präsident Hartwig Fischer (2.v.l.) ein Bild vom DJV-Projekt „Lernort Natur“, das in diesem Jahr auf 25 erfolgreiche Jahre zurückblickt. (Foto: Markus Hölzel)

 

Laut Schmidt hatte man sich am Vortag innerhalb der großen Koalition darauf geeinigt, das Bundesjagdgesetz nun doch noch vor der Sommerpause anzufassen und durch den Bundestag zu bringen. Darin sollen die vorgesehenen Punkte Minimierung von Blei in der Büchsenmunition, Schießnachweis und Jungjägerausbildung wie ursprünglich vorgesehen und vom Deutschen Jagdverband (DJV) bereits kommentiert, geregelt werden. Auslöser dafür, das Gesetz nun im so genannten „Omnibusverfahren“ an ein noch anhängiges Gesetzesverfahren im Umweltstrafrecht anzuhängen, war aber das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Einsatz von halbautomatischen Waffen mit herausnehmbarem Magazin.
„Sie brauchen schnell Rechtssicherheit“, sagte Schmidt. So habe er sich zusammen mit einer Gruppe von CDU-Bundestagsabgeordneten, darunter die Jäger Henning Otte und Cajus Cäsar, dafür stark gemacht, das Gesetz nun auch zu beschließen. Die Nutzung halbautomatischer Waffen wolle man so wieder auf legale Füße stellen. Diese sollen zukünftig erlaubt sein, wenn sie mit höchstens drei Patronen bestückt sind.
DJV-Präsident Hartwig Fischer äußerte sich zuversichtlich, dass in der kommenden Drückjagdsaison die Besitzer von halbautomatischen Waffen wieder auf ihr legal erworbenes Gerät zurückgreifen können. Und Minister Schmidt sagte: „Ich bin guter Hoffnung, dass wir noch vor der Sommerpause zu einer Regelung kommen.“
Die Frage der Hege werde außerdem im Gesetz verankert, und auch die Jagd in Schutzgebieten werde laut Schmidt grundsätzlich zulässig sein. „Einschränkungen müssen einzeln begründet werden“, sagte er. Seine Hoffnung: „Ich denke, dass es dann für die nächste Zeit dabei bleiben sollte.“
mh

 

 


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