Der Jagdschein eines Rheinland-Pfälzer Jägers darf eingezogen werden, weil er versehentlich ein Pferd tötete.
Wer hier Sauen sieht, fehlt. Foto: Silke Dehe |
Das beschloss das Verwaltungsgericht Koblenz kürzlich in seinem Urteil (Aktenzeichen: 6 L 828/12.KO). Vergangenes Jahr hatte der Jungjäger die gescheckte Stute auf einer Koppel beim nächtlichen Ansitz für flüchtendes Schwarzwild gehalten. Das Pferd starb durch einen Schuss in den Hals.
Das Gericht befand, der unerfahrene Schütze habe grob fahrlässig und selbstüberschätzt gehandelt. Sein Verhalten lasse auf eine leichtfertige Verwendung von Waffen schließen. Dies führte dazu, dass das Gericht dem Schützen die für den Besitz des Jagdscheins erforderliche Zuverlässigkeit absprach. red