Im Nu ist es passiert: Der Hund wird von der Sau geschlagen und muss in tierärztliche Behandlung. Die kann schnell sehr teuer werden. Spezielle Unfallversicherungen springen hier ein. Welche es gibt und wie man die passende findet, sagt Versicherungsexperte Stephan Witte.
Wer mit seinem Hund auf die Jagd geht, muss stets damit rechnen, dass dieser dabei zu Schaden kommen kann. Die Jagdhaftpflichtversicherung des oder der Jagdherren bietet Versicherungsschutz für Schäden an Dritten. Dies setzt allerdings voraus, dass der Jagdherr diese Schäden rechtswidrig und schuldhaft zu verantworten hat. Für Verletzung oder Tötung der eingesetzten Hunde ist der Jagdherr aber nicht verantwortlich. Der Grund: Wild ist herrenlos, und aus dem Aneignungsrecht kann ein Schadenersatzanspruch des Hundeführers nicht hergeleitet werden. Schließlich kennt jeder Hundeführer das Risiko. Somit bleibt es seine persönliche Entscheidung, ob er seinen Hund schnallen und damit allen Gefahren aussetzen will. Im Schadenfall kann er somit leer ausgehen, weil es sich um einen sogenannten Eigenschaden handelt.