Das Landgericht Würzburg hat am 19. Januar einen Jagdpächter wegen nächtlicher Wilderei im Nachbarrevier zu einer Strafe von 90 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt.
Am Landgericht Würzburg wurde ein wildernder Jagdpächter zu einer Gelstrafe in Höhe von 2.250 Euro verurteilt. (Foto: Franz Gerhard /Adobe Stock)
Konkret ging es um zwei Nächte im April 2020 und zwei erlegte Wildschweine. Der angeklagte Jäger hatte zuvor zwei Jahre lang eine Begehungserlaubnis beim Nachbarn gehabt. Als diese nicht verlängert wurde, stellte er seine jagdlichen Aktivitäten im angrenzenden Revier aber nicht ein. Der geschädigte Revierpächter zeigte ihn daraufhin an, und das Amtsgericht Gemünden verurteilte ihn am 24. November 2020 zu einer Geldstrafe von 5.100 Euro.
Der Jäger, der sich auch mal in der Presse dafür rühmte, auf nächtlichen Streifzügen über 130 Sauen pro Jahr zu erlegen, ging in Berufung. Dem Richter am Landgericht Würzburg gelang es mit viel Mühe, so ein Augenzeuge im Prozess, ihn von deren Vergeblichkeit zur überzeugen. Der Angeklagte nahm die Berufung bis auf das Strafmaß zurück. Im Gegenzug wurde das Erlegen der einen Sau als Tatbestand nicht weiterverfolgt. Das Gericht reduzierte im Urteil das Strafmaß der Vorverhandlung auf 2.250 Euro. Dennoch steht dem Pächter wohl ein Entzug seiner Jagd- und Waffenerlaubnisse und somit das Ende seiner Jagdpacht ins Haus. Die Tatwaffe wurde laut Medienberichten bereits eingezogen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Stand 28.1.2022).
vk