17.02.2016
Das Landwirtschaftsministerium Brandenburg setzt ein Signal gegen die Afrikanische Schweinepest.
Ab 1. April dürfen in Brandenburg Frischlinge bis 20 Kilogramm mit der Kleinen Kugel geschossen werden. (Foto: Shutterstock) |
Ab 1. April dürfen in Brandenburg Frischlinge bis 20 Kilogramm mit der Kleinen Kugel geschossen werden. Ein wichtiges Signal, doch noch wichtiger wäre die Aussetzung der Trichinenprobengebühr. Hier sind das Verbraucherschutzministerium und die Landkreise gefordert, meint Dr. Wolfgang Bethe, Präsident des Landesjagdverbands.
Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in den Wildschweinbeständen des Baltikums weiter aus. Auch in Ostpolen sind erneut Fälle aufgetreten (Quelle: Friedrich Löffler Institut). Hausschweine stecken sich immer wieder an. Ein Ausbruch in Deutschland hätte verheerende Folgen. Alle Verantwortlichen sind sich einig, dass die trotz intensiver Bejagung hohen Schwarzwildbestände dringend weiter gesenkt werden müssen.
Um Anreize zur Bejagung auch kleiner Frischlinge zu setzen, hat die Behörde für Stücke bis 20 Kilogramm Gewicht nun auch schwächere Munition zugelassen, wie sie zum Beispiel für die Jagd auf Rehe üblich ist. Diese Ausnahme ist zunächst auf ein Jahr begrenzt. Die schwächere Munition reicht aus, um kleinere Sauen schnell und tierschutzgerecht zu töten. Sie zerstört aber deutlich weniger wertvolles Wildbret. Gerade bei Frischlingen übersteigen die Kosten für die verpflichtende Untersuchung häufig den Verkaufserlös. Konkret: Jäger zahlen für jeden erlegten Frischling drauf. Dies ist kontraproduktiv“, schreibt der LJV Brandenburg in einer Pressemitteilung vom 16. Februar 2016. Wir sind froh, dass die Oberste Jagdbehörde nun dieses wichtige Signal setzt, sagt Dr. Wolfgang Bethe, Präsident des Landesjagdverbands. Damit hat das Landwirtschaftsministerium getan, was in seiner Kompetenz liegt.
Viel wichtiger wäre es nach Ansicht des LJV allerdings, den hohen Aufwand nach Erlegung eines Frischlings zu senken. Doch die Gebühren für die Trichinenschau steigen, immer mehr Untersuchungsstellen schließen. Dies führt dazu, dass zum Beispiel Jäger aus Werneuchen für jede Probe rund 60 Kilometer fahren müssen. So würden die Kosten schnell den Erlös aus dem Wildverkauf übersteigen, vom zeitlichen Aufwand ganz zu schweigen. Vor diesem Hintergrund hatten die Jäger des Landes gemeinsam mit dem Bauernverband eine zeitlich befristete Aussetzung der Gebühr für Frischlinge gefordert.
Um Anreize zur Bejagung auch kleiner Frischlinge zu setzen, hat die Behörde für Stücke bis 20 Kilogramm Gewicht nun auch schwächere Munition zugelassen, wie sie zum Beispiel für die Jagd auf Rehe üblich ist. Diese Ausnahme ist zunächst auf ein Jahr begrenzt. Die schwächere Munition reicht aus, um kleinere Sauen schnell und tierschutzgerecht zu töten. Sie zerstört aber deutlich weniger wertvolles Wildbret. Gerade bei Frischlingen übersteigen die Kosten für die verpflichtende Untersuchung häufig den Verkaufserlös. Konkret: Jäger zahlen für jeden erlegten Frischling drauf. Dies ist kontraproduktiv“, schreibt der LJV Brandenburg in einer Pressemitteilung vom 16. Februar 2016. Wir sind froh, dass die Oberste Jagdbehörde nun dieses wichtige Signal setzt, sagt Dr. Wolfgang Bethe, Präsident des Landesjagdverbands. Damit hat das Landwirtschaftsministerium getan, was in seiner Kompetenz liegt.
Viel wichtiger wäre es nach Ansicht des LJV allerdings, den hohen Aufwand nach Erlegung eines Frischlings zu senken. Doch die Gebühren für die Trichinenschau steigen, immer mehr Untersuchungsstellen schließen. Dies führt dazu, dass zum Beispiel Jäger aus Werneuchen für jede Probe rund 60 Kilometer fahren müssen. So würden die Kosten schnell den Erlös aus dem Wildverkauf übersteigen, vom zeitlichen Aufwand ganz zu schweigen. Vor diesem Hintergrund hatten die Jäger des Landes gemeinsam mit dem Bauernverband eine zeitlich befristete Aussetzung der Gebühr für Frischlinge gefordert.
Im Dezember letzten Jahres hatte sich das Landesparlament mit der Thematik befasst und das Ministerium für Verbraucherschutz aufgefordert, Vollzugshinweise zu formulieren. Diese sollen die Landkreise bei der kostengünstigen und unbürokratischen Organisation der Trichinenuntersuchung unterstützen. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass die Behörden auf Antrag des Gebührenschuldners die Gebühren erlassen können, sofern dies im öffentlichen Interesse liegt, meint Bethe. Jetzt sind Minister Markov und die Landkreise am Zug. Wir hoffen, dass die Vollzugshinweise bald auf dem Tisch liegen und die Landkreise dann die Gebühren zumindest zeitlich begrenzt aussetzen werden, so Bethe weiter.
red.