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Schäden an Reben vereiteln

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Mit zunehmenden Wildschäden in Weinbergen sehen sich Grundeigentümer und Jagdausübungsberechtigte konfrontiert. In den nächsten Wochen ist mit der ersten „Schadenswelle“ zu rechnen.

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Dr. Kuno Zeller, Agrarökonom und Revierpächter, weiß Rat, wie man der Problematik im Frühjahr begegnet. Vorab sei darauf hingewiesen, dass Wildschäden an Weinbergen – so vor allem in den bekannten Weinanbaugebieten in Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz – nicht ersetzt werden müssen, wenn die Errichtung von üblichen Schutzvorrichtungen unterblieben ist, die unter normalen Voraussetzungen zur Abwendung des Schadens ausreichen.
Anders dagegen die Regelung in Baden-Württemberg, wo von den Bestimmungen im Bundesjagdgesetz abgewichen wird: Fassung vom 1. Juni 1996, § 31, Wildschäden an Weinbergen: Wildschäden an Weinbergen sind zu ersetzen, auch wenn Schutzvorrichtungen zur Abwendung des Schadens nicht errichtet sind.


Reh 2_K_Zeller3_550
Da der Sachverhalt nicht immer einfach zu beurteilen ist, kann sich der Einigungsprozess über die Schadenersatzansprüche schwierig gestalten. Grundsätzlich gilt auch bei Schäden in Weinbergen, dass diese innerhalb einer Woche nach deren Kenntnisnahme bei der zuständigen Behörde (i.d.R. Gemeinde) schriftlich gemeldet werden müssen. Je nach den klimatischen Bedingungen im jeweiligen Weinanbaugebiet ist ab Mitte/Ende April mit Wildschäden zu rechnen.
Rehwild: Der Austrieb der Reben steht unmittelbar bevor. Dann heißt es wieder aufzupassen: Rehe gehen gerne an den schmackhaften Austrieben an der Rebstock-Gerte zu Schaden („Verbiss“). Erst wenn die Winzer die Austriebe einige Male gespritzt und diese eine Länge von etwa 30 Zentimeter erreicht haben, schmecken sie dem Rehwild nicht mehr.
Achtung: Nicht jeder Schaden stammt vom Rehwild (siehe Bilder).

 


Rhombenspanner (Foto: Dr. K. Zeller) ErdraupeKnospenschaden LVWO_22_K_Zeller

 


Schwarzwild: Zunehmend sind Winzer teils massiv von durch Sauen verursachte Wildschäden betroffen. Schäden von 30 bis 50 Prozent in einem Weinberg sind nicht mehr außergewöhnlich. Sauen brechen ganzjährig die begrünten Böden in Weinbergen um.

 


Wildschaden Schwarzwild_2_K_Zeller
Dort stecken Engerlinge, Regenwürmer, Schnecken und Mäuse (Eiweiß). In der Folge stellen die Unebenheiten auf dem gebrochenen Boden ein großes Problem für die Winzer dar. Beim Durchfahren der Rebzeilen bleiben sie mit ihrem Schmalspur-Traktor an Rebstöcken hängen. So entstehen Folgeschäden.
Welche Maßnahmen zur Wildschadensreduktion haben sich als praxisgerecht erwiesen?
Winzer sollten zwischen Rebzeilen begrünte Böden unbedingt flach halten, damit Rehwild dort keine Deckung findet. Es fühlt sich dann unwohl. Sprechen Sie als Jagdausübungsberechtigter mit dem Winzer darüber, dass er im Mai den Bewuchs so flach wie möglich hält. Außerdem sollte er unbedingt in rascher Folge den Austrieb mehrmals spritzen. Danach kann er die Bodenbegrünung zur Humusbildung wachsen lassen. Vor der Ernte muss er diese aber auch wieder flach halten!
Zur Abwehr von Reh- und Schwarzwild an gefährdeten Stellen (Waldrand/Reben) hat sich das organische Düngemittel „Haarmehl-Pellets“ bewährt. Es wird aus Borsten und Federn hergestellt und „riecht“ kräftig, ähnlich wie Hühnerkot. Diese Pellets werden in gefährdeten Zonen ausgebracht.

 


In extremen Fällen hilft am besten der Aufbau eines mehrlitzigen Elektrozauns. Wichtig ist eine perfekte Erdung, am besten über drei mehrere Meter auseinander eingeschlagenen Erdungsstäben. Zudem muss der Zaun täglich kontrolliert werden. Je nach Geländebeschaffenheit (Terassenform) muss beim Aufbau bedacht werden, dass das Wild nicht über den Elektrozaun springen kann.
Als Jäger sollten wir zudem daran denken: Ab 1. Mai dürfen Böcke und Schmalrehe bejagt werden und auch Frischlinge wie Überläufer (Landesgesetze beachten) sind zum Abschuss frei. Zur Schadenreduktion muss daher in Weinbergen eine intensive Bejagung erfolgen. Innerhalb der Weinberge bzw. nah dazu gelegenen Einstandsbereichen empfiehlt sich ständig für Unruhe zu sorgen und damit das Wild zu vergrämen.
Weiteres zum Thema lesen Sie in einer späteren Ausgabe der WILD UND HUND.

 

 

 


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