Das Landgericht Marburg hat einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Deutschen Jagdverband (DJV) rechtskräftig abgewiesen.
Diesen hatten zwei selbsternannte Waschbärschützer gestellt, die im Vorfeld mit einer Strafanzeige gegen Unbekannt wegen der angeblich brutalen Tötung zweier Waschbären vorgegangen waren. Den Fall hatten die selbsternannten Waschbärschützer im Frühjahr 2015 publik gemacht.
So waren örtliche Jäger in den medialen Fokus geraten. Die Jäger recherchierten den Fall und deckten Ungereimtheiten auf. Von den zwei Waschbären war nur noch einer auffindbar, der vom Hessischen Landeslabor untersucht wurde. Das Labor konnte keine Anzeichen von Gewalteinwirkung feststellen, dafür aber das Staupevirus.
Auf Basis ihrer Recherche erstatten die hessischen Jäger und der DJV – unterstützt vom Landesjagdverband Hessen – Strafanzeige gegen die beiden Männer wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat. Gegen einige Passagen aus einer Pressemitteilung, die der DJV aus diesem Anlass herausgab, wollten die Betroffenen gerichtlich vorgehen und revanchierten sich mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung, den das Landgericht Marburg nun abwies. Gegen das Urteil legten die Antragsteller keine Berufung ein, so dass die Entscheidung inzwischen rechtskräftig ist.
Die Ermittlungsverfahren wegen der Strafanzeigen sind noch nicht abgeschlossen.
PM DJV