ANZEIGE

Hund im Gepäck

7571


Einreisebestimmungen in Europa :
Eine Harmonisierung der Einfuhrbestimmungen für Hunde ist zwar angestrebt, aber in Europa noch lange nicht Realität. Für Skandinavien und die britischen Inseln gelten strenge Gesetze.

 

Belgien

Tierärztliche Bescheinigung der Tollwutimpfung erforderlich. Die Impfung muss mindestens einen Monat vor Einreise erfolgt sein. Für Hunde unter drei Monaten ist die Bescheinigung drei Monate gültig, für ältere Hunde ein Jahr.

Bosnien-Herzegowina

siehe Jugoslawien

Bulgarien

Nachweis über die Identifikation des Tieres sowie eine vom Amtstierarzt bestätigte Bescheinigung über Herkunft, Gesundheitszustand und Parasitenfreiheit in englischer Sprache ist erforderlich. Die Gesundheitsbescheinigung sollte nicht älter als 24 Stunden sein und die Behandlung der Hunde innerhalb der letzten 60 Tage gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) enthalten. Es werden die im Internationalen Impfpass eingetragenen und amtstierärztliche bestätigten Impfungen gegen Tollwut und Staupe gefordert. Die Impfung gegen Tollwut soll vor mindestens 30 Tagen, längsten aber vor zwölf Monaten erfolgt sein. Eine Bescheinigung über die Tollwutfreiheit des Herkunftslandes in den letzten sechs Monaten sowie ein serologischer Test, der nicht älter als 15 Tage sein sollte, über die Brucellosefreiheit (Brucella canis) wird verlangt.

Dänemark

Tierärztliches Tollwutimpfzeugnis im Internationalen Impfpass, dass die Impfung vor mehr als 30 Tagen und weniger als zwölf Monaten bestätigt. Hunde zwischen drei und vier Monaten müssen ebenfalls gegen Tollwut geimpft werden. Sofern die Impfung weniger als 30 Tage vor der Einreise vorgenommen wird, ist eine höchstens zehn Tage alte Gesundheitsbescheinigung nötig. Tiere bis drei Monate benötigen keine Tollwutimpfung, aber eine Gesundheitsbescheinigung.

Estland

Eine Tollwutschutzimpfung ist Pflicht, die vor mindestens 30 Tagen und höchstens zwölf Monaten durchgeführt wurde und im Internationalen Impfpass eingetragen ist. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in Englisch, Russisch oder Estnisch ist ebenso erforderlich. Mindestalter bei Einreise zehn Wochen.

Finnland

Hunde benötigen für die Einreise nach Finnland einen Internationalen Impfpass sowie ein von einem Amtstierarzt ausgestelltes internationales Gesundheitszeugnis, das nicht älter als zehn Tage sein darf. Eine Impfung gegen Tollwut, die nicht jünger als 30 Tage, jedoch auch nicht älter als ein Jahr sein darf, ist ebenfalls vorgeschrieben. Seit 1. August 2001 gilt für die Einfuhr von Hunden aus Deutschland nach Finnland zusätzlich die Vorschrift, dass die Tiere eine Bescheinigung des Tierarztes benötigen, die belegt, dass sie mindestens 24 Stunden, höchstens jedoch 72 Stunden vor der Einreise nach Finnland Medikamente gegen den Bandwurm (Echinococcus multilocularis) erhalten haben.

Frankreich

Für Hunde, die älter als drei Monate sind, ist eine gültige tierärztlich bescheinigte Tollwutimpfung ausreichend. Bei Erstimpfung muss diese vor mindestens 30 Tagen erfolgt sein. Bei Auffrischungsimpfungen müssen die Bestimmungen des Einreiselandes erfüllt sein (Deutschland alle zwölf Monate). Die Tiere müssen durch Mikrochip oder Tätowierung identifizierbar sein. Bei Einfuhr von mehr als drei Tieren, die jünger als drei Monate sind, ist eine Sondergenehmigung des Landwirtschaftsministeriums erforderlich.

Griechenland

Für Hunde muss bei der Einreise ein Internationaler Impfpass oder amtstierärztliches Gesundheitsattest (in englischer Sprache) vorliegen. Die Impfung muss mindestens 15 Tage, jedoch höchstens zwölf Monate vor der Einreise erfolgt sein.
Großbritannien und Nordirland:
Folgende Dokumente sind mitzuführen: Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung im PETS-Zertifikat über die erfüllten Anforderungen (Mikrochip, Impfung, Bluttest), tierärztliche Bescheinigung über die Behandlung gegen Parasiten, Erklärung des Besitzers, wonach das Tier in den letzten sechs Monaten vor der Einreise nicht in einem Land außerhalb der EU/EFTA-Staaten gewesen ist. Aktuelle Informationen unter
www.britischebotschaft.de

Irland

Bei direkter Einreise sechs Monate Quarantäne. Eine Einreise über England oder Nordirland ist unter Einhaltung des PETS möglich. In Irland ist der Hund generell anzuleinen.

Italien

Ein amtstierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis, nicht älter als 30 Tage, wird gefordert. Die Impfung gegen Tollwut darf nicht weniger als 20 Tage und nicht mehr als elf Monate vor Reiseantritt erfolgt sein. Falls die Gültigkeitsdauer des Gesundheitszeugnisses während der Reise abläuft, kann sie vom gebietsmäßig zuständigen Amtstierarzt nach vorangegangener Untersuchung verlängert werden. Maulkorb und Leine sind Pflicht.

Jugoslawien

Tierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Beide Bescheinigungen müssen im Internationalen Impfpass eingetragen sein.

Kroatien

Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis im Internationalen Impfpass ist ausreichend. Die Tollwutschutzimpfung darf nicht länger als ein Jahr und muss mindestens 15 Tage zurückliegen. Eine tierärzliche Untersuchung kann gegen Entgelt auch an der Grenze vorgenommen werden.

Lettland

Bei Tieren in Begleitung durch den Besitzer oder einer bevollmächtigten Person ist als gesundheitliches Zeugnis der Internationale Impfpass ausreichend. Hunde müssen gegen Tollwut, Staupe, Virus-Hepatitis, Leptospirose sowie Parvorvirose geimpft sein. Die Impfungen sollten vor mindestens 30 Tagen und höchstens
einem Jahr erfolgt sein.

Litauen

Für die Einreise ist ein tierärztliches Gesundheitszeugnis in englischer Sprache mit Hinweis auf eine Behandlung gegen Parasiten erforderlich. Hunde müssen gegen Tollwut, Staupe, Virus-Hepatitis sowie Parvovirose geimpft sein. Die Impfungen müssen mindestens 30 Tage und höchstens zwölf Monate vor Einreise durchgeführt und im Internationalen Impfpass vermerkt sein.

Luxemburg

Eine tierärztliche bescheinigte Tollwutimpfung sollte mindestens 30 Tage und höchstens ein Jahr zurückliegend durchgeführt worden sein. Bei Tieren unter drei Monaten ist eine Impfung nicht nötig.

Niederlande

Ein tierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis in niederländischer oder englischer Sprache ist beizubringen. Das Gesundheitszeugnis darf nicht älter als zehn Tage sein. Bei Tieren, die älter als zwölf Wochen sind, darf die Tollwutimpfung vor nicht weniger als 30 Tagen und höchstens einem Jahr erfolgt sein. Jüngere Hunde dürfen die Niederlande ohne vorherige Impfung mit Gesundheitszeugnis bereisen.

Norwegen

Die Tiere müssen bei der Einreise von einer tierärztlichen Bescheinung mit Unterschrift eines praktischen Tierarztes begleitet sein. Ein Hund muss bei der Einreise mindestens sieben Monate alt sein. Die tierärztliche Bescheinigung besteht aus der Gesundheitsbescheinigung (Teil 1) und der Impfbescheinigung (Teil 2). Die Gesundheitsbescheinigung ist maximal zehn Tage für die Einreise gülig. Die Bescheinigung dient dem Nachweis, dass das Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und dass eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) durchgeführt worden ist. Im Laufe der ersten sieben Tage nach Ankunft in Norwegen muss das Tier nochmals gegen Bandwürmer behandelt werden. Die Impfbescheinigung wird auf Grundlage der originalen
Impf- und Blutprobendokumente ausgeschrieben und soll von einem Tierarzt vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Die Impfbescheingung ist genauso lange gültig wie die Impfungen beziehungsweise die Ergebnisse der Blutuntersuchungen. Hunde müssen bei der ersten Tollwutimpfung mindestens drei Monate alt sein. Die Blutprobe zur Kontrolle der Tollwutantikörpertiter kann frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der zuletzt durchgeführten Tollwutimpfung vorgenommen werden. Hunde müssen innerhalb von 365 Tagen vor der Einfuhr gegen Leptospirose geimpft worden sein, oder es ist eine Blutprobe zu untersuchen. Hunde müssen innerhalb von 730 Tagen vor der Einfuhr gegen Staupe geimpft worden sein. Die Erstimpfungen gegen Leptospirose und Staupe muss bei Einreise mindestens 30 Tage zurückliegen. Bei Wiederholungsimpfungen bestehen keine Wartezeiten. Identifikation durch eine lesbare Tätowierung oder durch einen implantierten Mikrochip wird verlangt. Die Identitätsnummer muss in sämtlichen Impfbescheinigungen und im Blutprobenergebnis des untersuchenden Labors angegeben sein. Der Mikrochip sollte ISO-Standart besitzen, ansonsten muss ein Lese-Gerät mitgeführt werden. Außerdem muss eine Erklärung abgegeben werden, dass das Tier in den letzten sechs Monaten nicht an einem Ort außerhalb der EU/EFTA-Staaten gehalten wurde.
Info: Norwegische Botschaft, Berlin oder www.norwegen.org

Österreich

Tierärztliche Tollwutimpfbescheinigung bei Hunden älter als zwölf Wochen in deutscher Sprache. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgen und darf nicht älter als zwölf Monate sein.

Polen

Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztichem Gesundheitszeugnis, nicht älter als sieben Tage, erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage, aber nicht länger als zwölf Monate zurückliegen.

Portugal

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, das spätestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt wurde, sowie Bestätigung über Abstammung und Herkunft aus einem tollwutfreiem Land oder Gebiet. Die Tollwutimpfung muss mindestens vor 30 Tagen und höchstens vor zwölf Monaten durchgeführt worden sein. Es gelten Leinen- und Maulkorbpflicht. Man darf Hunde generell weder in Restaurants noch mit an den Strand nehmen.

Rumänien

Eine Tollwutimpfung muss mindestens einen Monat aber höchstens zwölf Monate bei Hunden zurückliegen. Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, was nicht älter als zehn Tage ist, ist ebenso erforderlich.

Russische
Föderation

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als zehn Tage. Hunde benötigen darüber hinaus eine gültige Tollwutimpfung.

Schweden

Ein Hund benötigt eine Einfuhrerlaubnis, die beim schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft zu beantragen ist. Der Tierhalter muss für die Einfuhr eines Hundes registriert sein und eine Gebühr bezahlen. Zahlungsbeleg, Angabe von Namen, Adresse, Tierart, Identifikationskennzeichnung des Tieres, Absenderland sowie Zeitpunkt der Einfuhr sind an das Amt mindestens 30 Tage vor Einreise zu senden. Mit desem Beleg können bis zu zehn Tiere innerhalb eines Jahres eingeführt werden. Ein Hund muss bei Einreise mindestens sieben Monate alt sein. Das erforderliche tierärztliche Gesundheitszeugnis gleicht den norwegischen Bestimmungen. Die Tollwutimpfung darf nicht älter als ein Jahr und 45 Tage sein. Beim Hund ist eine Tollwutimpfung, die vor einem Alter von drei Monaten durchgeführt wurde, nicht gültig. Eine Blutprobe für den Tollwutantikörpertest ist erforderlich (siehe Norwegen). Die Leptospirose-Impfung darf ebenfalls nicht länger als ein Jahr und 45 Tage zurückliegen. Die Staupe-Impfung darf nicht länger als zwei Jahre und 45 Tage zurückliegen. Bei der Erstimpfung muss der Hund mindestens acht Wochen alt sein. Impfungen gegen Tollwut, Leptospirose und Staupe müssen spätestens 30 Tage vor Einreise erfolgen. Falls ein Hund mehr als eine Impfung gegen eine dieser Krankheiten erhält (Grundimmunisierung), gilt eine Frist von 30 Tagen nach der ersten Impfung.

Schweiz

Ein tierärztliches Tollwutimpf- und Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Die Impfung sollte mindestens 30 Tage und höchstens zwölf Monate zuvor erfolgt sein. Für nachweislich nachgeimpfte Tiere ist die Wartefrist von 30 Tagen nicht erforderlich. Ohne Tollwutimpfzeugnis dürfen Hund im Alter bis zu drei Monaten, wenn sie von einem tierärztlichen Gesundheitszeugnis begleitet sind, eingeführt werden. Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Behängen und/oder Ruten ist verboten. Dies gilt nicht bei Kurzaufenthalten oder Ferien in der Schweiz.

Slowakische Republik

Hunde sind gegen Tollwut, Staupe, infektiöse Hepatitis und Parvovirose zu impfen. Die Impfung sollte mindestens einen Monat und höchsten zwölf Monate zurückliegen und ist mit dem tierärztlichen Gesundheitszeugnis in den Internationalen Impfpass einzutragen. Das Gesundheitszeugnis darf nicht älter als drei Tage sein.

Slowenien

Internationaler Impfpass mit tierärztlichem Gesundheitszeugnis, das nicht älter als zehn Tage sein sollte. Die Tollwutimpfung darf bei Hunden, die älter als vier Monate sind, nicht mehr als ein Jahr und nicht weniger als 15 Tage her sein. Hunde sind zusätzlich gegen Staupe zu impfen (mindestens 15 Tage und höchstens ein Jahr zurückliegend). Leinenpflicht besteht auf allen öffentlichen Flächen, Maulkorbpflicht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln.

Spanien

Nach offizieller Angabe des Konsulats ist für Hunde ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 15 Tage) erforderlich, sowie ein internationaler Impfpass, aus dem hervor gehen muss, dass das Tier gegen Tollwut geimpft wurde. Die Impfung muss bei der Einreise mindestens einen Monat zurückliegen und darf nicht älter als ein Jahr sein. Hunde unter drei Monaten sind von der Impfpflicht befreit.

Tschechische Republik

Siehe Slowakische Republik. Es besteht Leinen- und Maulkorbzwang in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf öffentlich zugänglichen Plätzen.

Türkei

Tierärztliches Gesundheitszeugnis, das mindestens 15 Tage vor der Einreise ausgestellt werden sollte. Hunde, die älter als drei Monate sind, mindestens 15 Tage vor der Einreise gegen Parvovirose, Staupe, Hepatitis, Listeriose und Tollwut impfen. Eintragung erfolgen im Impfzeugnis. Die Immunitätsdauer von Impfungen darf nicht überschritten werden.

Ungarn

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als acht Tage mit dem Hinweis, dass in den letzten vier Monaten in einem Umkreis von 30 bis 40 Kilometern keine Tollwutfälle aufgetreten sind. Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfung, die mindestens 30 Tage zurückliegen muss und maximal ein Jahr alt sein darf. Auf öffentlich zugänglichen Plätzen besteht Leinenzwang, in öffentlichen Verkehrsmitteln zusätzlich Maulkorbpflicht.

 


 

ANZEIGE

ANZEIGE
Aboangebot