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Preisvergleich: Wie viel kosten „Fiskusböcke“?

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Bockvorfreude, für viele revierlose Jäger mit dem Wunsch (oder der einzigen Alternative) nach einer Abschussfreigabe im Landesforst verbunden. Doch wie sind die Bedingungen und welche Chancen gibt es?

 

Zwei kapitale Böcke liegen auf der Strecke, die Bewertung steht noch aus

von Alexander Krah

Vierzehn Jagdtage mehr auf Rehbock und Schmalreh hat uns diese Regierung geschenkt, wenn wir nunmehr am 1. Mai (dem Tag der Arbeit!) mit der Jagd auf den (noch nicht roten) Bock beginnen.

Wir müssen es nicht, aber wir dürfen schon, und wem beim Aufbrechen eines erlegten Bockes das überall ausgehende Winterhaar unangenehm ist, kann ja warten, bis er rot ist.

Wesentlich länger müsste er aber warten, bis auch der letzte Jährling gefegt hat, und da sind Probleme mit der Abschussplanerfüllung vorprogrammiert.

Das Rehwild hat es im Gegensatz zu anderen Niederwildarten verstanden, mit der von uns gestalteten Kulturlandschaft klarzukommen. Zum neunten Mal in Folge schicken wir uns an, auch im Jagdjahr 2000/2001 (mit „freundlicher“ Unterstützung des Straßenverkehrs!) wieder über eine Million Stück Rehwild zu erlegen.

Diese sympathische Wildart, mit der nahezu jeder Jäger befasst ist, ignoriert unsere scharfe Bejagung und kompensiert sie mit unseren Hegebemühungen, wobei die oftmals negativen Veränderungen ihres Lebensraumes scheinbar kaum Auswirkungen zeigen.

Entgeltlicher Abschuss im Landesforst

Trotzdem gibt es regional und auf der Ebene der Bundesländer erhebliche Unterschiede in der Verteilung und der Wilddichte, die sich wohl nur an den Abschussergebnissen darstellen lassen, da sich unser Rehwild (wie andere Wildarten) hartnäckig einer exakten Bestandsermittlung entzieht.

Im Wald sind die Bestände zu hoch, beklagen die Forstleute, dagegen gibt es im Feld freie Lebensraumkapazitäten, deren Auffüllung der Wunsch vieler Niederwildjäger ist.

Die Chance, als revierloser Jäger die Abschussfreigabe auf einen Rehbock im Landesforst zu erhalten, soll zumindest hypothetisch aus den Zahlen, verbunden mit eigenen persönlichen Erfahrungen, abgeleitet werden.

Der Anteil des Landesforstes an der Rehwildstrecke eines Bundeslandes (mit Ausnahme von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, von denen uns keine statistischen Angaben vorliegen) schwankt zwischen 7,1 Prozent (Schleswig-Holstein) und 26,4 Prozent (Saarland).

Unterstellt man, dass in den oben genannten drei Ländern der Streckenanteil des Landesforstes etwa 15 Prozent beträgt, so lässt sich eine Gesamtstrecke für die 13 Flächen-Bundesländer im Landesforst von etwa 170 000 Stück Rehwild errechnen.

Zieht man davon 55 Prozent weiblichen Wildes ab, verbleiben 76 500 Stück männliches Rehwild. Davon dürften rund 60 Prozent Bockkitze und Jährlinge kaum in Frage kommen für den Antrag auf einen Einzelabschuss.

Übrig bleiben ganze 30 600 Böcke, die zweijährig und älter erlegt werden.

Zieht man hier wiederum noch einmal 80 Prozent ab, die durch Forstbedienstete und langfristig installierte Jagderlaubnisschein-, Pürschbezirkinhaber und „mithelfende Jäger“ zur Strecke kommen, verbleiben als „Manövriermasse“ sechs- bis siebentausend Böcke für den entgeltlichen Einzelabschuss an Jäger ohne langfristige Bindung an die betreffenden Reviere und Forstämter.

Sie können sowohl gleichmäßig auf die Landesjagdfläche der einzelnen Länder verteilt sein, aber örtlich auch große Schwankungsbreiten aufweisen. Sicher kann man den hier vorgenommenen Rechenansatz diskutieren, die Tendenz aber, die daraus hervorgeht, dürfte sich dabei kaum ändern.

Von Vorteil ist lediglich, dass alle Forstamtsleiter autark in der Entscheidung über eine Rehbockfreigabe sind, während beim Hochwild der Klasse I und II die Ministerien, Forstdirektionen und Regierungspräsidien noch „den Finger in der Suppe“ haben.

Es soll auch nicht verschwiegen werden, dass man sich in Revieren mit einer oder mehreren Hochwildarten schwerer mit einer Bockfreigabe tut, weil der Aufwand für die Einweisung oder eventuell gar Führung in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Einnahmen steht und man dann auch noch zusätzliche Störungen im Revier in Kauf nehmen muss.

Nur eine schnelle Methode sein Geld loszuwerden?

Hat man es dann doch geschafft, eine Einladung oder Einweisung auf einen Rehbock zu erhalten, steht die Kostenfrage an.

So ist wohl der entgeltliche Abschuss eines Trophäenträgers, nach einem Börsen-Crash, so ziemlich die schnellste Methode, sein Geld loszuwerden.

Dies werden speziell unsere möglicherweise jagdlich desinteressierten Nachfahren oder Erben feststellen, wenn wir schon in die „ewigen Jagdgründe“ eingewechselt sind.

Das Schicksal vieler einst heißbegehrter Trophäen, die lieblos in Kartons geworfen zum Schnäppchenpreis auf Messen und Flohmärkten herumstehen, legen davon Zeugnis ab.

Dazwischen liegen sollte aber die Vorfreude auf die Jagd, das jagdliche Erlebnis selbst und möglichst ein noch langes Stück eigene Lebenszeit, in der man sich mit einem guten Glas Rotwein (oder was auch immer) in der Hand zu Hause in Ruhe zurücklehnen kann, um sich mit dem Blick auf die Trophäe einer guten Jagdzeit zu erinnern.

Nur so lässt sich auch der entstehende Kostenaufwand an andere Nichtjäger vermitteln.

Kosten

Was kostet denn nun der Einzelabschuss im Landesforst? In nachstehender Tabelle wurden drei Varianten mit 250, 300 und 350 Gramm Gehörngewicht als übliche
Berechnungsgrundlage in Ansatz gebracht.

Nur in Niedersachsen, wo die Berechnung nach einer Gehörnlängensummenformel erfolgt, wurde von Stangenlängen von 18, 22 und 25 Zentimetern ausgegangen.

Die so ermittelten Preise schwanken bei 250 Gramm von 240 DM bis 580 DM, bei 300 Gramm von 250 DM bis 600 DM und bei einem 350 Gramm schweren Gehörn von 250 DM bis 800 DM (siehe Tabelle 1). Hinzu können, landesweise verschieden, noch Grundgebühren von bis zu 100 DM dazukommen.

Trotz alledem, auf geht’s am 1. Mai. Lassen wir uns die Freude an der Jagd nicht nehmen.

 

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