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376 JVG -So schnell ist man den Jagdschein los (2)

376 JVG -So schnell ist man den Jagdschein los (2) WAFFENRECHT Mark G. v. Pückler Das Waffengesetz ist ein besonders strenges Gesetz, weil es dem Schutz der...

375 JVG – Bache statt Überläuferbache erlegt

375 JVG Bache statt Überläuferbache erlegt  VERFAHREN EINGESTELLT Mark G. v. Pückler I. Die Rechtsgrundlage 1. In Schleswig-Holstein dauert die Jagdzeit für Keiler und Bachen vom 16. Juni...

374 JVG – So schnell ist man den Jagdschein los (1)

374 JVG - So schnell ist man den Jagdschein los (1) WAFFENRECHT Mark G. v. Pückler Das Waffengesetz ist ein besonders strenges Gesetz, weil es dem Schutz...

373 JVG – Mitpächter unheilbar zerstritten

373 JVG - FRISTLOSE KÜNDIGUNG DES PACHTVERTRAGES Mitpächter unheilbar zerstritten Mark G. v. Pückler I. Die Rechtsgrundlage 1. Auf den Pachtvertrag sind die Vorschriften über den Mietvertrag anzuwenden....

372 JVG – Keine Aufbewahrung im Auto

372 JVG - Keine Aufbewahrung im Auto WAFFEN Mark G.v. Pückler I. Die Rechtsgrundlage 1. Bis zu zehn Langwaffen sind mindestens in einem Behältnis der Sicherheitsstufe A...

371 JVG – Erben und vererben

371 JVG Erben und vererben WAFFENNACHLASS Mark G. v. Pückler I. Die Rechtsgrundlage Kann der Erbe kein Bedürfnis geltend machen, sind die Schusswaffen durch ein dem Stand der...

370 JVG – Pachtvertrag nichtig

370 JVG - Pachtvertrag nichtig GRENZVERLAUF UNGENAU Mark G. v. Pückler I. Die Rechtsgrundlage 1. Ist durch Gesetz die Schriftform vorgeschrieben, so muss die Urkunde vom Aussteller eigenhändig...

369 JVG – Ehefrau öffnet Waffentresor

369 JVG - Ehefrau öffnet Waffentresor WIDERRUF DER WAFFENBESITZKARTE Mark G. v. Pückler I. Die Rechtsgrundlage 1. Eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz ist zu widerrufen, wenn nachträglich Tatsachen...

368 JVG – Folgenschwerer Freundschaftsdienst

368 JVG - Folgenschwerer Freundschaftsdienst Fremde Waffen aufbewahren Mark G.v. Pückler I. Die Rechtsgrundlage 1. Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins bedürfen zum Erwerb von Langwaffen keiner Erlaubnis....

367 JVG – Schalldämpfer – nur für Förster?

367 JVG - Schalldämpfer – nur für Förster? WAFFENRECHTLICHE ERLAUBNIS Mark G. v. Pückler I. Die Rechtsgrundlagen 1. „Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen … den Schusswaffen...