Der Landesjagdverband (LJV) ist unzufrieden mit dem Vorgehen des Landwirtschaftsministeriums zur Entnahme des Problemwolfs GW924m (WuH berichtete „Allgemeine Freigabe des Problemwolfs“)
Anlässlich einer vom Landwirtschaftsministerium durchgeführten Verbändeanhörung kritisierte LJV-Präsident Wolfgang Heins, dass die Beschränkung auf die 175 Jagdausübungsberechtigen in den Kreisen Pinneberg, Steinburg und Segeberg zu kurz greife und forderte im Sinne höherer Effektivität die Einbeziehung aller örtlichen Jagdscheininhaber. „Ohnehin war die Einbindung des Verbandes und der Jägerschaft im Vorfeld nicht ausreichend“, so Heins. Er forderte außerdem die Zusicherung von Rechtssicherheit sowie die finanzielle Freistellung bei eventuellen Klage- beziehungsweise Strafrechtsverfahren im Sinne eines umfassenden Rechtsschutzes. Absolute Anonymität für die beteiligten Jäger hält er für unverzichtbar. Heins: „Wozu soll es gut sein, im Erfolgsfall den Ort und den Namen des Erlegers aktenkundig zu machen? Hauptsache ist doch, dass das Problem gelöst ist!“ Unsicherheit und Unzufriedenheit seien in Anbetracht der Aufgaben, die der Jägerschaft seitens der Behörden gestellt werden, nicht hilfreich. Die angestrebte Erlegung des Problemwolfes bezeichnete der Präsident nur als Zwischenschritt im Hinblick auf ein aktives Wolfsmanagement, wie es der LJV seit fast einem Jahr fordere. Dies sei Voraussetzung für die Akzeptanz des Wolfes im ländlichen Raum.
mh