Die Innen- und Justizminister der Europäischen Union haben am 10. Juni ihre Position zur Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie beschlossen.
Gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag, den die EU-Kommission im November 2015 vorgelegt hatte, wurden einige kritische Punkte entschärft, andere zusätzlich eingefügt.
Mit Blick auf das Ziel der Terrorismusbekämpfung bezeichnet DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke die Änderung als Augenwischerei: „Mit überbordenden bürokratischen Maßnahmen wird sich kein Terrorist von seinen Aktivitäten abhalten lassen. Im Gegenteil: Wenn die Behördenmitarbeiter durch die Verwaltung des legalen Waffenbesitzes gebunden sind, stehen sie nicht zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität zur Verfügung“.
Verbot größerer Magazine
Die Kommission hatte die Änderung der Feuerwaffenrichtlinie maßgeblich mit der Terrorismusbekämpfung begründet. Der Vorschlag sieht unter anderem vor, bestimmte halbautomatische Waffen allein auf Grund ihres militärischen Aussehens zu verbieten, regelmäßige medizinische Untersuchungen durchzuführen und Beschränkungen beim Verkauf von Waffen unter Privatleuten einzuführen.
Die Position des Rates sieht gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag Abmilderungen zum Verbot militärisch aussehender halbautomatischer Waffen vor, allerdings auch ein Verbot größerer Magazine. Zudem werden einige der behördlichen Maßnahmen bei der regelmäßigen Überprüfung der Voraussetzungen für den Waffenbesitz entschärft. Die ursprünglich vorgeschlagenen verpflichtenden medizinischen Untersuchungen lehnt der Rat ab. In anderen Bereichen trägt er aber viele der Kommissionsvorschläge mit. Zusätzlich werden sollen weitere Verbote eingeführt werden, die in erster Linie Sportschützen und Sammler antiker Waffen treffen können.
Maßnahmen sind überzogen
Der Deutsche Jagdverband und andere Verbände halten die Maßnahmen nach wie vor für überzogen. Sie beruhen zudem auf Daten und Informationen, die die Kommission mangelhaft erhoben hat. Sinnvoll sind laut DJV aber geplante Regelungen, die verhindern, dass sich unbrauchbar gemachte „Dekowaffen“ wieder zu scharfen Waffen zurückbauen lassen.
Parallel zum Rat berät auch das Europäische Parlament über den Entwurf. Dort ist in den zuständigen Ausschüssen deutliche Kritik an dem Vorschlag geäußert worden. Allein im federführenden Binnenmarkt-Ausschuss sind über 800 Änderungsanträge eingebracht worden. Das Parlament wird voraussichtlich im Herbst seine Position festlegen. Anschließend wird in Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission die endgültige Fassung festgelegt.
PM DJV