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Aggressiv auf Facebook – Waffenrechtlich unzuverlässig

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Im Landkreis Bad Kissingen (Bayern) sind einem Sportschützen und Waffenhändler sämtliche waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen worden, nachdem er sich im Internet auf der Plattform „Facebook“ aggressiv geäußert und seine Leser immer wieder zur Bewaffnung aufgefordert hatte.

Die Kriminalpolizei Schweinfurt informierte im August 2015 das Landratsamt Bad Kissingen. Dieses widerrief im Oktober sämtliche Erlaubnisse zum Erwerb und Besitz von Waffen – welche sich auf ganze neun Waffenbesitzkarten mit insgesamt 63 Waffen sowie Wechselsysteme beliefen. Der Betroffene verfügte außerdem über eine Waffenhandelserlaubnis und eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis, die ihm ebenfalls entzogen wurden. Dagegen legte der Mann per Eilantrag Beschwerde ein. Diese wurde Anfang 2016 vom Verwaltungsgerichtshof München abgelehnt.
Der Mann wird als waffenrechtlich unzuverlässig angesehen, da seine Äußerungen nahelegen, dass er Waffen keineswegs nur im Rahmen des Rechts anwenden würde. Das Urteil ist unanfechtbar, die Kosten in Höhe von über 25 000 Euro muss der Kläger zahlen. (Az. 21 CS 15.2465)
vk

 

 


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