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Luchs-Managementplan ist da

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Das rheinland-pfälzische Umweltministerium stellte am 10. Juni den neuen Luchs-Managementplan vor.

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Jahrelange bemühte sich der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz, eine gute Grundlage für die Wiederbesiedlung des Luchses im Pfälzerwald zu schaffen. Mit Erfolg! (Foto: Shutterstock)

 

Im Sommer sollen im Rahmen des EU-Life-Wiederansiedlungsprojektes die ersten drei Luchse eine neue Heimat im Pfälzerwald finden.

Der Luchs-Managementplan.pdf soll Konfliktfelder und Lösungen aufzeigen. „Der Managementplan sichert den Naturnutzern Entschädigungen zu, falls es zu Verletzungen von Nutz- und Haustieren kommt”, erklärt LJV-Präsident Kurt Alexander Michae in einer Pressemitteilung. Regelungen zu Ausgleichzahlungen für verletzte oder getötete Jagdhunde, zur Anerkennung der Luchspräsenz auf Abschussvereinbarungen und -zielsetzungen sowie zu Aufwandsentschädigungen bei Luchshinweisen seien in dieser Form wohl einzigartig in Deutschland.“

Das Luchsmonitoring ist besonders auf die Mitwirkung der Jäger angewiesen, da diese eine höhere Wahrscheinlichkeit haben, Spuren von Luchsen zu entdecken. „Wir begrüßen daher die angemessene Aufwandsentschädigung von 100 Euro pro Rissmeldung, die das Umweltministerium für die Monitoringleistung bereitstellt“, sagt Michael.

Für den Fall, dass ein Jagdhund nachweislich durch einen Luchs verletzt oder getötet würde, könnten Ausgleichzahlungen in Höhe von bis zu 4 000 Euro gewährt werden.

Bestätigte Luchsrisse können als sogenanntes Fallwild auf die Abschussvereinbarung bzw. in Regiejagdflächen auf die Abschusszielsetzung angerechnet werden. Auch könne eine angemessene Reduktion bei der nächsten Abschussvereinbarung oder Abschusszielsetzung berücksichtigt werden, sofern das waldbauliche Betriebsziel nicht gefährdet sei.

Der LJV begrüßt ausdrücklich die Verurteilung von illegalen Aussetzungen sowie illegalen Tötungen von Luchsen. Der Luchs ist nicht nur durch die FFH-Richtlinie als streng geschützte Tierart eingestuft, sondern unterliegt dem Jagdrecht mit ganzjähriger Schonzeit. Dadurch genießt er doppelten Schutz und Hegeverpflichtung durch die Jägerschaft.

In Anbetracht der angestrebten, freien Ausbreitung des Luchses – und auch des Wolfes – in Rheinland-Pfalz, bleibt die Frage nach der Gleichbehandlung der Schalenwildarten Rot-, Dam- und Muffelwild unbeantwortet. Diese dürfen derzeit nur in per Verordnung bestimmten Bereichen leben und müssen außerhalb dieser erlegt werden. Mit Sorge sieht der Jagdverband den Auswirkungen auf das heimische Muffelwild entgegen, sollten Luchse auf der Suche nach neuen Territorien den Pfälzerwald verlassen. Der Bestand der Wildschafe wäre gefährdet, da sie leichte Beute für den Luchs wären. Deshalb begrüßt der LJV, dass der Managementplan eine spätere Regulation des Luchses bei Erreichen eines günstigen Erhaltungszustandes nicht ausschließt. „Wir fordern das Umweltministerium auf, die Bewirtschaftungsgebiete aufzulösen und allen Wildtieren in Rheinland-Pfalz eine freie Ausbreitung zu ermöglichen“, so Michael.

PM LJV/as

 

 

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