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Planloser Trend

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REHWILDBEJAGUNG

In einigen Bundesländern gehört der Abschussplan für Rehwild der Vergangenheit an. In anderen steht er auf dem Prüfstand. Die Grundlage für das Zusammenschießen der Bestände,oder die Möglichkeit eigenverantwortlich einen angepassten Rehwildbestand zu schaffen?

Christoph Boll

Eine Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan wird heute vielfach als Mittel zeitgemäßer Jagd propagiert. Sie soll gleichermaßen dem Bürokratieabbau dienen sowie ein Instrument zur natürlichen Waldverjüngung sein. Bei genauer Betrachtung drängt sich jedoch der Verdacht auf, dass trügerische Erwartungen auf niedrigere Rehwildbestände die Debatte beherrschen und sich die Forstpartie ein neues breites Aufgabenfeld sowie erhebliche Personal- und Finanzressourcen sichern will. Eine regionale Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan ist in Bayern und Nordrhein-Westfalen erprobt worden. In Thüringen und Baden-Württemberg laufen derartige Versuchsprojekte noch. In Sachsen-Anhalt kann die Jagdbehörde seit vergangenem Jahr auf die Vorlage eines Abschussplans für Rehwild im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat verzichten. Mecklenburg-Vorpommern ist noch einen Schritt weiter gegangen. Dort muss der Abschussplan für Rehwild nur noch angezeigt, aber nicht mehr von der Jagdbehörde genehmigt werden. Und im neuen sächsischen Jagdgesetz, das im Mai verabschiedet wurde, ist der Abschussplan für die kleinen Trughirsche ebenfalls entfallen. Der ostdeutsche Freistaat hat sich damit an die Spitze dieser Entwicklung gestellt. Diesem Beispiel dürfte Nordrhein-Westfalen mit Ende der Beteiligung der Jagdbehörde an der Abschussplanung für Rehwild bald folgen (siehe Interview mit Dr. Michael Petrak, Seite 66). In Rheinland-Pfalz sollen die traditionellen Abschusspläne seit gut einem Jahr sogar für

die anderen Schalenwildarten die Ausnahme sein. Der Landesjagdverband hat darauf mit einer „Empfehlungen zur Bejagung von Rehwild“ reagiert.

Speziell die Niederwildjäger in den Feldrevieren argwöhnen, das Rehwild solle gnadenlos zusammengeschossen oder gar ausgerottet werden. Zusätzlich genährt wird diese Befürchtung immer dann, wenn die Abschaffung der Rehwild-Abschusspläne als Instrument einer natürlichen Waldverjüngung und des Waldumbaus aufgeführt wird, und zugleich mit der Absicht kombiniert wird, Böcke auch auf winterlichen Drückjagden freizugeben.

Die Debatte ist geprägt von gegenseitigen Vorwürfen und Misstrauen. Die einen sehen sich mit „Bambi-Streichlern“ konfrontiert, die einen gehörigen Teil der Abschüsse nur auf dem Papier erfüllen. Die anderen vermuten lauter Schießer, die Böcke, Ricken und Kitze wahllos und ohne anzusprechen auf die Decke legen. Beiden Gruppen gemein ist das Gerede von der „Schwindelei“ in den „Lügenplänen“. Kritisch gewendet: Beide Seiten behaupten, in den Revieren sei eine gehörige Anzahl „Lügenjäger“ unterwegs. Dieser Hinweis allein kann aber kein hinreichender Grund für ein Ende der Abschusspläne sein. Schließlich wird auch ein Gesetz nicht aufgehoben, weil dagegen verstoßen wird. Eine Versachlichung dieser Debatte täte gut. Sie hat der Maßgabe zu folgen, dass der Jäger einen Interessenausgleich zwischen den wirtschaftlichen Zielsetzungen der Land- und Forstwirtschaft und den populationsökologischen Bedürfnissen des Rehwildes sicherstellen muss. Es kann also nicht um eine wahllose Jagd auf unsere kleinste Hirschart gehen, sondern darum, Wilddichte, Äsungsangebot und Altersklassenaufbau des Bestandes in Einklang zu halten. Seit 1934 im Reichsjagdgesetz erstmals eine Abschussplanung für Rehe aufgenommen worden ist, wurde vielfach das Streichen dieser Vorschrift diskutiert. In den vergangenen zehn Jahren hat die Debatte quasi alle Bundesländer erreicht. Als Vorteile einer planlosen Jagd werden ins Feld geführt: Entbürokratisierung, Kostenersparnis, Stärkung der Verantwortung von Grundeigentümer und Pächter. Skeptiker wie Antonius von Boeselager, Vorsitzender des Rheinischen Verbandes der Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften (RVEJ), verweisen hingegen auf unterschiedliche, teils gegensätzliche Interessen von Jäger, Grundeigentümer und Jagdpächter. Mit dem Abschussplan gehe „das zentrale Medium, das einen Interessenausgleich herbeiführen soll“, verloren, kritisiert von Boeselager. Für ihn ist der
Abschussplan Teil „eines modernen Wildmanagements zur nachhaltigen Nutzung“. Bei einem Wegfall der Abschussplanfestsetzung befürchtet der LJV Hessen weitgehende negative Folgen: „Aufgrund der relativ kleinen Jagdbezirke würde dies zu Missständen führen, die sich auf die Jagdbezirksnachbarn auswirken. Ein übermäßiger Abschuss zieht das Rehwild aus den Nachbarjagdbezirken und schmälert damit deren Jagdwert. Ein zu geringer Abschuss hingegen bewirkt einen Populationsüberdruck, sodass Rehwild abwandert und gegebenenfalls durch erhöhten Wildschaden die Waldeigentümer beziehungsweise die Jagdausübungsberechtigten benachbarter Jagdbezirke schädigt.“
Die Beteuerung, ohne Plan bedeute nicht zwangsläufig planlos, ist allen Diskutanten gemein. Das Konzept, soweit überhaupt eines präsentiert wird, orientiert sich in aller Regel aber nicht an Geschlecht und Alter des Wildes. Maßgeblich ist vielmehr allein die Zahl der erlegten Stücke. Auswirkungen auf die Streckenstruktur habe dieses Vorgehen nicht, behauptet Dr. Michael Petrak. Der Leiter der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung in Bonn verweist auf „zahlreiche Untersuchungen“. Darin zeige sich, „dass sich die Streckenstruktur auch bei unterschiedlichen, amtlichen Vorgaben nicht wesentlich unterscheidet, sondern offensichtlich die biologischen Gesetzmäßigkeiten die Streckengliederung bestimmen“. An der Spitze der Abschussplan-Gegner steht die Forstpartie. Sie ersetzt die qualitative Festsetzung der traditionellen Abschusspläne durch eine rein quantitative Vorgabe. Denn in fast allen Konzepten sollen sich Grundeigentümer und Revierpächter auf der Basis von Verbissgutachten oder Vegetationsanalysen auf den künftigen Abschuss einigen. Zumindest was das Kostenargument betrifft, wird deshalb nur die halbe Wahrheit gesagt, wenn verschwiegen wird, dass selbstverständlich die Forstverwaltung bei der Erstellung der Expertisen federführend ist. So sichert sie sich Einfluss, Posten und Geld, wie das Pilotprojekt in Bayern gezeigt hat (WuH 9/2009, Seite 19 – 23). Die Feststellung, dass monokausale Schlussfolgerungen nach dem Motto „hoher Verbiss = Erhöhung des Abschusses“ „in den wirklichen Problemfällen zu keinen Lösungen“ führen, ist dabei die Ausnahme. Sie entstammt dem Forstlichen Gutachten 2010 – 2012 zum Rehwildabschussplan in Baden-Württemberg. Dort sind derartige Gutachten seit 1983 eine Grundlage zur behördlichen Rehwildabschussplanung. Sie werden auch in den Revieren erhoben, die am Modellprojekt „Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan“ (RobA) teilnehmen, das im Jagdjahr 2007/2008 in etwa 840 Revieren (elf Prozent der Landesjagdfläche) gestartet wurde. „Eine dreijährige Versuchsdauer reicht nicht aus“, hat der Projektbeirat Mitte 2009 eine Verlängerung um die gleiche Zeitspanne begründet. Zugleich wurden Teilnehmerzahl und Fläche fast verdoppelt. Dabei hat sich eine Praxis bewährt, die dem einzelnen Revier nur noch eine Senkung, Beibehaltung oder Erhöhung des Rehwildabschusses empfiehlt. Die rein verbale, nicht mehr mit konkreten Zahlen hinterlegte Empfehlung „hat sich bewährt, da hierdurch eine offenere und zielführendere Diskussion geführt werden kann“, heißt es im Forstlichen Gutachten 2010 – 2012.

Interessanterweise hat eine Befragung baden-württembergischer Jäger gezeigt, dass zwar vielfach der behördliche Abschussplan als ein wirkungsloses Instrument angesehen wird, weil sich andere nicht daran halten. Zugleich aber charakterisieren viele der Befragten die Pläne als eine Art Richtschnur für ihr eigenes Handeln (SOMMER UND SCHRAML, 2008). Nur die Einflussnahme der Unteren Jagdbehörde wird mit dem Argument abgelehnt, aus Amtsstuben heraus werde das Nutzungspotential des örtlichen Rehwildbestandes falsch eingeschätzt. Außerdem fehle es an der Möglichkeit von Kontrolle und Durchsetzbarkeit. Die Autoren folgern, es ergebe sich die interessante Situation, dass die meisten Jäger für sich in Anspruch nehmen, die Rehwildbewirtschaftung in eigener Regie und ohne staatliche Bevormundung durchführen zu können. Die behördliche Abschussplanung gelte insofern als verzichtbar. Gleichzeitig bestünden aber weit verbreitete Vorbehalte gegenüber der Eigenverantwortung anderer Jäger. Diese Jäger sähen viele Befragte gerne effizient kontrolliert. Der Staat könne dabei durchaus eine wichtige Rolle spielen. Dabei wurde teilweise dem körperlichen Nachweis für erlegtes Rehwild aus angrenzenden Revieren das Wort geredet. Damit ist zugleich eine mögliche Wirkung der Abschusspläne angesprochen, die selten beachtet wird: Sie reduzieren Konflikte zwischen Jagdnachbarn.

Letzteres mag ein willkommener Nebenaspekt sein. Es ist jedoch sicher keine hinreichende Legitimation für ein aufwändiges amtliches Verfahren, wenn es ansonsten effektlos bleibt. Es bleibt zunächst festzuhalten, dass in der Vergangenheit bereits Vereinfachungen eingeführt worden sind: Bei den Böcken gibt es statt früher drei heute nur noch zwei Altersklassen, Jährlinge und mehrjährige Böcke. Völlig aufgegeben worden sind die Güteklassen a (hegebedürftig) und b (abschusswürdig). Und die Einführung dreijähriger Abschusspläne
hat noch mehr Flexibilität geschaffen. Das impliziert, dass die Pläne ein Abschuss-Minimum festschreiben.
Damit ist zugleich die Frage aufgeworfen, wie viele Rehe im Revier die Fährte ziehen. Dies einzuschätzen ist besonders in Waldrevieren nahezu unmöglich. So sehr diese Feststellung unstrittig ist, so wenig hat sich bislang die Erkenntnis durchgesetzt, wie falsch die Annahme ist, dass Zuwachs und Abschuss umso höher sind je mehr Ricken und Schmalrehe im Revier sind. Dabei hat Dr. Detlef Eisfeld bereits im April 1975 während einer Tagung in München darauf hingewiesen, dass die bisherige Abschussplanung den Zuwachs des Rehwildes nicht abschöpft. Der Bestand werde vielmehr oft durch das Nahrungsangebot und nicht durch den Abschuss begrenzt. Diese hohe Rehdichte führe zu hohen Kitz- und Winterverlusten. Eisfeld verwies auf den Trugschluss, eine gleichbleibende Rehwilddichte spreche für ein jagdliches Abschöpfen des Zuwachses. Analog haben Friedrich-Christian von Berg und Björn Ruff schon vor fast drei Jahrzehnten darauf verwiesen, dass eine Population gleich groß bleibt, wenn sie
die in ihrem Lebensraum mögliche maximale Größe erreicht. Auch ohne Jagd halten sich dann Zuwachs und Sterblichkeit die Waage. „Bei einer Wilddichte, die – wie bei uns üblich – im Bereich der Rehwild-Kapazität des Lebensraumes liegt, bewirkt eine wesentliche Senkung des Gesamt-Bestandes sogar eine erhebliche absolute Steigerung des Zuwachses und erlaubt somit einen beträchtlich höheren Abschuss – und dies nicht etwa nur für ein oder zwei Jahre, sondern nachhaltig“, folgerten die Wissenschaftler vom Institut für Wildbiologie und Jagdkunde der Universität Göttingen (WuH 21/1983, Seite 11). Die Ansicht, dass damit auch die Verbissbelastung im Revier sinkt, ist zumindest umstritten. Florian von Schlichter, als Hegeringmitglied selbst Betroffener des bayrischen Versuchsprojektes, behauptet sogar: „Der Rehwildabschuss kann damit (beträchtliche Vermehrung des Laubholzes, Anm. d. Red.) nur wenig zu tun haben, da er in den letzten 20 Jahren maximal um 20 Prozent angestiegen ist. Außerdem nehmen Laubholzarten, die zur Leibspeise des Rehwilds gehören, besonders zu – mehr als die Buche!“ (Vortrag in Lichtenfels am 11. März 2011)
Zumindest sieht derjenige, der nach Abschaffung des amtlichen Abschussplans durch erhöhten Rehwildabschuss den Bestand und damit die Verbissbelastung senken möchte, sich „einer Sisyphusarbeit gegenüber“, formuliert Prof. Dr. Reimar von Alvensleben. Denn er muss bei seiner Abschussplanung sogar den Überschuss aus den Nachbarrevieren berücksichtigen, der dort nicht erlegt wird. Doch er schießt keineswegs deren Wild, wie von Alvensleben auf der Internetseite von Gut Falkenberg zeigt. In dem Revier ist die Rehwildstrecke seit etwa einem Jahrzehnt zwei- bis dreimal so hoch wie in den Nachbarrevieren. Da gleichzeitig von den Nachbarn nicht weniger Wild erlegt worden sein soll, lässt sich die Nachhaltigkeit mit einer Biotopverbesserung erklären, die mehr Rehen einen Lebensraum bietet. Zugleich aber muss der jagdlich genutzte Anteil an der Gesamtsterblichkeit des Bestandes erhöht worden sein. Selbst wenn Stücke zugewandert sind, sieht der Autor darin „für die Nachbarreviere wahrscheinlich sogar einen positiven Effekt“.
Das senke dort die innerartliche Konkurrenz und führe so zu höherer Fruchtbarkeit und verminderter Sterblichkeit der verbleibenden Rehe. Den passionierten Rehwildjäger mag dies
freuen, kann er doch daraus die Schlussfolgerung ziehen: Er darf beherzt waidwerken.

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