Mitte Mai haben sich Innenminister Klaus Bouillon (CDU) und Umweltminister Reinhold Jost (SPD) dafür ausgesprochen, ein Bedürfnis für Schalldämpfer bei Jagdlangwaffen anzuerkennen. Dieses soll im Einzelfall geprüft werden.
Auch im Saarland genehmigen Behörden jetzt Flüstertüten. (Foto: Angela Stutz) |
Die Schalldämpfer sind nur bei Jagdlangwaffen in einem schalenwildtauglichen Kaliber (E100 > 1 000 Joule) erlaubt. Sie müssen in die Waffenbesitzkarte eingetragen und im Waffenschrank aufbewahrt werden. Die Kennzeichnungsbestimmungen entsprechen denen von Waffen. Vor dem Einsatz in anderen Bundesländern ist die jeweilige Rechtslage zu prüfen.
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