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Störenfried in Haus und Hof

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FANGJAGD:
Haben Sie schon einmal versucht, einen Marder auf ihrem Dachboden zu fangen? Warum das selten funktioniert, wo die Fallen besser plaziert sind, und was der Jäger rund um den Hausmarder wissen muss, sagt Wildmeister Peter Engel.

 

Er ist mitten unter uns und hat in Dörfern, Städten und Siedlungen Besätze von nie dagewesener Dichte aufgebaut: der Stein- oder Hausmarder. Seinem Namen macht er dabei alle Ehre, da er mit dem Menschen quasi „unter einem Dach“ lebt.

Als Nahrungsgeneralist beziehungsweise -opportunist weiß er sehr wohl die Vorzüge der menschlichen Zivilisation zu schätzen, zumal er dort ein überreiches Fraßangebot vorfindet. Man denke nur an weggeworfene Essenreste, Komposthaufen, Bio-Tonnen, Hunde- und Katzenfutter, Gelege und Vögel in den Hausgärten und vieles mehr. Ich behaupte, dass er in den Städten und Dörfern heute ein besseres Nahrungsangebot vorfindet, als draußen in der freien Natur.

Dieses Zusammenleben mit den Menschen wäre an sich ja nicht negativ: Schließlich beteiligt sich der flinke Räuber auch an der Ratten- und Mäusebekämpfung, und es ist doch schön, spielende Jungmarder im Vorgarten beobachten zu können.

Allerdings ist das Zusammenleben von Marder und Mensch nicht immer problemfrei. Hat er doch die Angewohnheit Bremsschläuche, Kühlwasserschläuche oder die Elektronik von Fahrzeugen zu zerstören, was ihm letztlich den Namen „Automarder“ einbrachte. Wenn dann der gestresste Mitbewohner Mensch seine wohlverdiente Nachtruhe genießen will, und der kleine „Hausgeist“ anfängt, auf dem Dachboden rumzupoltern, die teure Decken-Isolierung zerstört, dabei dann auch noch das Kabel der Satellitenschüssel zerbeißt und zu guter Letzt über riechende Exkremente absetzt, ist das Maß für gewöhnlich voll. Dann muss der „Eindringling“ weg. Egal wie. In solchen Situationen spielt dann offensichtlich der Tierschutz auch bei sonst bekennenden Tierschützern überhaupt keine Rolle mehr.

Während der Schonzeit – Vertreiben des Übeltäters

Es vergeht kaum eine Woche, in der die Beratungsstelle des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz nicht mindestens zwei Anrufe erhält und um Hilfe bei der Lösung des „Marderproblems“ gebeten wird. Meistens wird sofort nach einer Marderfalle gefragt. Zunächst werden die Anrufer dann auf die rechtlichen Grundsätze und Möglichkeiten zur Lösung des „Marderproblems“ hingewiesen. Dazu gehören

– die Jagd- und Schonzeiten;

– die Jagdruhe in befriedeten Bezirken, und die notwendige Fang-Genehmigungen der Unteren Jagdbehörde;

– der Hinweis, dass ein Fangjagdsachkunde-Nachweis (Stichwort tierschutzgerechte Tötung) erbracht werden muss und vieles mehr.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Marderproblem zu lösen. Während der Schonzeit bleibt allerdings nur das Vertreiben des Übeltäters. Während der Jagdzeit ist unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen auch der Marderfang möglich.

Zur Verhütung von Marderbiss-Schäden an Fahrzeugen gibt es im Autozubehörhandel verschiedene Sicherungssysteme, mit denen empfindliche Fahrzeugteile gegen „Marderverbiss“ geschützt werden können. Zu ihnen gehören Ultraschallgeräte, die den Übeltäter vertreiben sollen – so wohl für den Einsatz im Fahrzeug als auch im Haus. Das gleiche gilt für so genannte Antimarder-Sprays. Auch Maschendraht, so genannter „Kükendraht“, unter das Auto gelegt, kann helfen, da der Marder ungern über diesen Draht läuft. Hiermit wird das Marderproblem an sich aber nicht gelöst, sondern nur verlagert – der Nachbar wird sich freuen.

Hat sich ein Marder im Haus beziehungsweise auf dem Dachboden einquartiert, sucht man erst einmal das Einschlupfloch. Irgendwie muss er ja in das Haus hinein. Dabei kann er zum Beispiel über kurze Strecken an rauverputzten Außenwänden emporklettern. Auch begrünte Hausfassaden erleichtern ihm den Auf- und Abstieg. Oft nutzt er aber in unmittelbarer Nähe des Hauses stehende Bäume und überhängende Äste, um auf das Dach und anschließend auf den Dachboden zu gelangen. Öffnungen von etwa sieben bis acht Zentimeter Durchmesser reichen dazu aus. Diese Schlupflöcher kann man verschließen, aber erst dann, wenn der „Poltergeist“ vom Dachboden vertrieben wurde. Da Marder sehr empfindlich auf metallische Geräusche reagieren, kann unter Umständen ein Wecker helfen, ihn zu vertreiben, ebenso wie die bereits erwähnten Ultraschallgeräte oder diverse Antimarder-Sprays.

Bei Schneelage kann man sehr leicht den Pass des Marders an Hand der typischen Spuren feststellen. Oft gelingt dies auch bei nassem Wetter, wenn die Branten mit Erdreich verschmiert sind.

Natürlich kann man den Steinmarder auch fangen, sowohl in Kastenfallen als auch in Totschlagfallen. Da es sich hierbei um Jagd handelt, sind die jeweiligen länderspezifischen Gesetze und Vorschriften genau zu beachten.

Kastenfalle mit Leckerbissen

Relativ problemlos ist der Einsatz von lebend und unversehrt fangenden Kastenfallen in befriedeten Bezirken. Von diesen geht weder eine Gefahr für Menschen noch für Haustiere aus. Fängt sich dummerweise Nachbars Katze, so kann sie unversehrt nach gehöriger Schelte wieder in die Freiheit entlassen werden.

Den Steinmarder in unmittelbarer Nähe seines Unterschlupfes fangen zu wollen, gelingt zwar hin und wieder, weshalb er sich dort aber schwerer fängt als abseits seiner Pässe, kann nur vermutet werden: Möglicherweise hält er an seinem Unterschlupf eine Art „Burgfrieden“ und jagt dort nicht. Vielleicht ist er aber auch nur einfach satt, oder er hat in seinem Versteck noch irgend einen anderen Leckerbissen verborgen.

Bessere Fangerfolge als auf dem Dachboden erzielt man in der Regel an seinem Pass. Zum Beispiel an einem Gartenzaun, an der Garagenwand oder an Geflügelställen. Hier kann die Kastenfalle helfen. Der Marder wird allerdings in den meisten Fällen nicht aus lauter Neugier in die Falle hinein laufen. Deshalb ist es sinnvoll, einen Zwangspass anzulegen.

Zusätzlich sollte die Kastenfalle mit Leckerbissen beködert sein. Sehr gut bewährt haben sich dazu Apfeltrester und Hühnereier, aber auch Backobst, Schokolade, süße Weintrauben oder in Honigwasser eingelegte Ebereschenbeeren. Hiermit wird er über einen längeren Zeitraum angekirrt. Erst wenn die Köder regelmäßig angenommen sind, wird die vorher auf Durchlauf stehende Kastenfalle fängisch gestellt. Dann muss auf jeden Fall sichergestellt sein, dass die Falle täglich kontrolliert wird.

Tierschutzgerechte Fänge erzeilen

Es ist also nicht damit getan, irgendwo eine Kastenfalle aufzustellen und auf einen schnellen Erfolg zu hoffen. Die Ankirrphase ist enorm wichtig. Hat man alles richtig gemacht, fängt sich häufig nicht nur ein einzelner Marder, sondern auch ein ganzes Geheck.

Hat man Waidmannsheil gehabt, kann der Jäger problemlos auf kürzeste Distanz in der Kastenfalle oder in einem speziellen Korb den Fangschuss anbringen. Wer dies nicht fertig bringt, handelt inkonsequent. Es ist doch unverständlich, erst den Marder zu fangen, um ihn dann nach dem Motto „Heiliger Sankt Florian, verschon mein Haus, zünd andere an“ wieder irgendwo auszusetzen.

Man kann natürlich auch in befriedeten Bezirken (Ländergesetze beachten) mit Totfangfallen arbeiten. Hierzu eignet sich ein Eiabzugeisen mit einer Bügelweite von etwa 38 Zentimetern. Allerdings muss diese Falle so gesichert sein, dass Unfälle mit Menschen und Haustieren ausgeschlossen sind. Deshalb können solche Fallen nur in abschließbaren Sicherheitsfangbunkern oder Sicherheitsfangkisten eingesetzt werden, deren Einschlupflöcher maximal Tieren bis Mardergröße den Zutritt gewährt.

Für den mobilen Einsatz eignet sich auch die vom Verfasser in Zusammenarbeit mit der Firma Fallenbau-Weißer (78713 Schramberg) entwickelte Totfangfalle für Marder in einer Sicherheitsfangkiste. Hierbei handelt es sich um eine Bügelschlagfalle mit einer Spiralfeder, die auf Zug auslöst und durch den weiten Spannweg von 180 Grad eine enorm hohe Schlagkraft und Schlaggeschwindigkeit entwickelt. Durch einen zusätzlich eingeschweißten Schlagsteg wird der Marder zweifach – nämlich im Kopf/Genickbereich und im Brustbereich – getroffen (siehe WuH 13/1999).

Viel wichtiger als bei der Kastenfalle ist die Ankirrphase bei Totschlagfallen. In dieser Phase muss das Raubwild mit der Fangeinrichtung, dem Köder und den Gerüchen und Eigenarten des Fängers absolut vertraut gemacht werden, um einwandfreie tierschutzgerechte Fänge zu erzielen. In der Ankirrphase verwende ich ausschließlich Apfeltrester und Hühnereier. Sobald die ersten Eier vom Marder geholt sind – er frisst sie in der Regel nicht im Fangbunker oder in der Fangkiste – wird nur noch mit Eiern weiter gekirrt. Erst wenn die Eier regelmäßig vom Marder geholt worden sind und der Winterbalg reif ist, wird die Falle fängisch gestellt.

Der Umgang mit totfangenden Fallen erfordert von dem Fallensteller ein hohes Maß an Fachkenntnis, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein, was durch entsprechende Fangjagd-Lehrgänge vermittelt wird.

Eines muss zum Abschluss jedoch noch angeführt werden: Die Totschlagfalle fängt zwar selektiv, sie unterscheidet aber natürlich nicht zwischen Baum- und Steinmarder. Und damit wird der Steinmarderfang mit Totfangfallen in den Ländern, in denen der Baummarder geschont ist, zumindest in Waldbereichen unmöglich gemacht (z. B. Schleswig-Holstein).

In den meisten Schalenwildrevieren wird weder auf Steinmarder noch auf Baummarder gejagt. Von 100 Revieren wird dem Beutegreifer in 99 Revieren nicht nachgestellt. Denn die Fangjagd kann nur mit Können und viel Zeitaufwand betrieben werden.

Resteverwerter: In unserem Wohlstandsmüll findet der Marder immer die passende „Beute“ – und daher ist er immer häufiger in Häusernähe zu finden

 

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