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Jäger vor Gericht

Hier finden Sie die Artikel „Jäger vor Gericht“ beginnend mit Artikel 244

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264 JVG – Wildunfall (7)

Serie: Wildunfall (7) Sau sprang ins Auto – kein Ersatz 264 JVG Mark G. v. Pückler I. Die Rechtsgrundlage „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper,...

263 JVG – Auslegen von Impfködern

Auslegen von Impfködern - Jäger muss mithelfen 263 JVG Mark G. v. Pückler I. Die Rechtsgrundlage „Die zuständige oberste Landesbehörde kann, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kommission der...

262 JVG – Wildunfall verspätet gemeldet

Kein Schadensersatz für verhitztes Reh Wildunfall verspätet gemeldet Mark G. v. Pückler I. Die Rechtsgrundlage „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum...

261 JVG – Abschussplan ist nicht anfechtbar

261 JVG Hoher Abschuss für angrenzenden Jagdbezirk Abschussplan ist nicht anfechtbar Mark G. v. Pückler I. Die Rechtsgrundlage „Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild) darf nur aufgrund und im...

260 JVG – Schaden an überlassener Waffe

Haftpflichtversicherung muss zahlen - Schaden an überlassener Waffe Mark G. v. Pückler I. Die Rechtsgrundlage „Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt...

259 JVG – Neuverpachtung aus taktischen Gründen

Schutz laufender Pachtverträge (3): Vorzeitiger Vertrag ist nicht geschützt Neuverpachtung aus taktischen Gründen Mark G. v. Pückler 1. Die Rechtsgrundlage „Wird ein zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörendes Grundstück...

258 JVG – Pachtminderung: Kein Rotwild im Hochwildrevier (6)

Pachtminderung: Kein Rotwild im Hochwildrevier (6) Wer zu spät kommt … Mark G. v. Pückler I. Die Rechtsgrundlage „Hat die Pachtsache zur Zeit der Überlassung an den Pächter...

257 JVG – Motocrossfahrer mit Waffe bedroht

Verlust von Jagdschein und WbK Motocrossfahrer mit Waffe bedroht Mark G. v. Pückler I. Die Rechtsgrundlage „Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen,...

256 JVG – Keine nachträgliche Unzuverlässigkeit

Neues Waffengesetz Keine nachträgliche Unzuverlässigkeit Mark G. v. Pückler I. Die Rechtsgrundlage „Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz ist zu widerrufen, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die zur Versagung hätten...

255 JVG Pistole neben dem Bett

255 JVG - Die unsachgemäße Aufbewahrung der Kurzwaffe kostete den Jagdschein Pistole neben dem Bett. Mark G.v.Pückler I. Die Rechtsgrundlage „Der Jagdschein ist Personen zu versagen, bei...