Jäger vor Gericht Nr. 367
Förster F. beantragte eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und Führen eines Schalldämpfers. Zur Begründung machte er geltend, dass er von Berufs wegen zum Jagen verpflichtet sei. Infolge eines bereits erlittenen und ärztlich bestätigten Knalltraumas leide er seit Jahren an einem fachärztlich bestätigten Tinnitus.
Die Waffenbehörde lehnte den Antrag ab…
Schalldämpferregelung
Neue Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz
Wie wenden die Behörden künftig das Waffengesetz (WaffG) an? MARK G. V. PÜCKLER hat die für Jäger wichtigsten Punkte der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (WaffVwV)
zusammengestellt…
Spendenaufruf für Verfassungsklage
Die German Rifle Association sammelt Spenden für eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH): Diese kann bis zu 50 000 Euro kosten.
Spenden auch Sie! Mehr Infos und eine Einschätzung des WILD UND HUND Juristen finden Sie hier…
EU-Waffenrechtsverschärfung
Nach den Terroranschlägen von Paris am 13. November 2015 will die Europäische Kommission das Waffenrecht verschärfen. Die bereits länger diskutierten Ideen zur Überarbeitung der Feuerwaffenrichtlinien sollen nun schnell umgesetzt werden.
Protestieren Sie…
Jagdhaftpflichtversicherung
Ein unbedachter Schritt, ein Sturz und der Schuss löst sich. Im Schadensfall greift die Jagdhaftpflicht. Doch manche Versicherungen haben sich ein Hintertürchen offen gelassen. Wo die versteckten Stolpersteine liegen…
Unfallversicherung für Hunde
Im Nu ist es passiert: Der Hund wird von der Sau geschlagen und muss in tierärztliche Behandlung. Die kann schnell sehr teuer werden. Spezielle Unfallversicherungen springen hier ein. Welche es gibt und wie man die passende findet, sagt Versicherungsexperte Stephan Witte…
Der Bauwagen-Trick
Als „Baubude“ im Sinne des Verkehrsrechts lassen sich mobile Ansitzeinrichtungen unkompliziert versetzen – mit ungestempeltem Wiederholungskennzeichen und Hinweisen auf die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit (25 km/h)…
So schnell ist man den Jagdschein los
Das Waffengesetz ist ein strenges Gesetz. Schon ein kleiner Fehler oder eine geringe Geldstrafe auf anderen Gebieten können genügen, um als unzuverlässig eingestuft zu werden. Die Folgen sind äußerst weitreichend…
„Crash-Kurs Waffenrecht“
Der neue Band „Crash-Kurs Waffenrecht“ erscheint ab Ende April 2015 in neuer und erweiterter Fassung als selbständiges Werk von Mark G. v. Pückler im
Dr. Neinhaus Verlag, Stuttgart, ISBN 978-3-87575-041-6, zum Einzelpreis von 5 Euro, Sammelbestellungen ab 10 Exemplaren zu 3,75 Euro zuzüglich MWSt.
Volltrunken und im Tiefschlaf
Ein Jäger wurde innerorts schlafend in seinem Auto angetroffen. Das Fenster war weit geöffnet, die Türen unverschlossen. Der Drilling lag entladen auf dem Rücksitz, daneben die Munition. Die Walther PP trug er geladen im Holster. Nach seinen Angaben hatte er am frühen Nachmittag mit seinen Kameraden gezecht, auf der Weiterfahrt habe er dann seine Fahrunfähigkeit bemerkt, angehalten und sei eingeschlafen…
Bundesdatenschutzgesetz
Das Bundesdatenschutzgesetz.pdf in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BGBI. 1 5. 66), das zuletzt durch ArtikeI 1 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBI. 1 5. 2814) geändert worden ist.
Fahrlässige Tötung eines Jagdhundes
Jäger vor Gericht Nr. 377
Ein Jäger nahm mit seinen Jagdhunden an einer Drückjagd teil. Der Jagdleiter wies die Schützen an, ihre Stände nicht zu verlassen, und erklärte, dass nur die Hundeführer berechtigt seien, einem Hund zu folgen, wenn dieser ein Stück gestellt habe. Gegen Mittag stellten die Hunde ein Stück Schwarzwild in der Nähe eines Schützenstandes. Daraufhin verließ dieser Jagdgast seinen Ansitzbock, ging das Stück an und schoss mehrmals. Eine dreijährige Schwarzwildbracke wurde dabei tödlich getroffen. Ihr Hundeführer verlangte vom Schützen vollen Schadensersatz…
Bache statt Überläuferbache erlegt
Jäger vor Gericht Nr. 375
Ein Jäger saß im Staatsforst auf Frischlinge und Überläufer an. Die Sicht war gut, als gegen 20 Uhr ein einzelnes Stück Schwarzwild in etwa 60 Metern Entfernung in Anblick kam. Nach sorgfältigem Beobachten und Ansprechen schoss der Jäger eine vermeintliche Überläuferbache. Beim Bergen des Stückes zusammen mit dem ebenfalls ansitzenden Förster, hatte dieser Zweifel, ob es sich tatsächlich um eine Überläuferbache handelte, und erstattete Anzeige…
Mitpächter zerstritten, Jagdpachtvertrag fristlos gekündigt
Jäger vor Gericht Nr. 373
Mehrere Jäger pachteten gemeinsam ein Revier. Nach Jahren stritt man sich wegen zahlreicher Vorkommnisse. Nachdem auch eine Mediation gescheitert war, schritt die Verpächterin ein. Sie forderte die Pächter auf, die Streitigkeiten einzustellen und zu einer kooperativen und vertrauensvollen Jagdausübung zurückzukehren, andernfalls werde sie den Pachtvertrag fristlos kündigen…
Keine Aufbewahrung im Auto
Jäger vor Gericht Nr. 372
Ein Jäger beabsichtigte zur Jagd zu fahren. Sein Fahrzeug stand im Innenhof einer Wohnanlage, draußen war es noch dunkel. Er brachte seine Waffe und Munition ins Auto und ging noch einmal in seine Wohnung zurück. Dort verzögerte sich seine Abfahrt, und als er nach eineinhalb Stunden zu seinem Wagen zurückkehrte, war seine Waffe gestohlen. Die Waffenbehörde sah darin einen schweren Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften und widerrief seine Waffenbesitzkarte…
Erben und vererben
Jäger vor Gericht Nr. 371
Kann der Erbe kein Bedürfnis geltend machen, sind die Schusswaffen durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem zu sichern und die Munition binnen angemessener Frist einem Berechtigten zu überlassen oder unbrauchbar zu machen…
Pachtvertrag nichtig
Jäger vor Gericht Nr. 370
Jäger J. pachtete einen Jagdbezirk mit einer Fläche von rund 607 Hektar (ha). Dem Vertrag war kein Lageplan beigefügt, ein solcher wurde dem Pächter auch nicht übergeben. Anlässlich eines Wildschadens entstanden Unklarheiten über den genauen Grenzverlauf des Revieres. Vor Gericht beantragte daher der Pächter die Feststellung, dass der Pachtvertrag nichtig sei. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht gaben dem Pächter Recht…
Ehefrau öffnet Waffenschrank
Jäger vor Gericht Nr. 369
Ein Waffenbesitzer gelangte in das Visier der Steuerfahndung. In seiner Abwesenheit durchsuchten die Beamten des Finanzamtes seine Wohnung und fanden im Schlafzimmer im Kleiderschrankes seinen geladenen Revolver. Im weiteren Verlauf der Durchsuchung baten die Fahnder die anwesende Ehefrau, den Tresor zu öffnen. Danach legte der Beamte die Waffe entladen und mit der Munition aus Sicherheitsgründen in den Tresor und überzeugte sich, dass die Ehefrau das Behältnis verschloss. Das Amtsgericht verurteilte den Waffenbesitzer wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz…
Fremdwaffenaufbewahrung
Jäger vor Gericht Nr. 368
Ein alter Jäger verwahrte seine Waffen und Munition ordnungsgemäß in mehreren Tresoren. Seinen Jagdschein hatte er nicht verlängert. Eines Tages bat ihn ein Verwandter, auch seine Langwaffen und Munition in seinen Waffenschränken aufzubewahren, da er selbst keine Tresore besaß. Als die Waffenbehörde von dieser Aktion erfuhr, erfolgte eine Anzeige wegen unerlaubten Waffen- und Munitionserwerbs, obwohl die Waffen und Munition im Eigentum des Verwandten liegen und sicher aufbewahrt waren…
Kein Ersatz von Biomais
Jäger vor Gericht Urteil Nr. 366
Als Schwarzwild im Maisfeld, dessen Ertrag für eine Biogasanlage bestimmt war, zu Schaden ging, verlangte der Landwirt Wildschadensersatz in Höhe von rund 365 Euro. Der Jagdpächter verweigerte die Zahlung. Begründung: Er übernehme nur den Wildschaden an landwirtschaftlich genutzten, nicht an gewerbliche genutzten Flächen. Der Streit ging vor Gericht…
Wem gehört die Jagdhütte?
Jäger vor Gericht Nr. 365
Im Jahre 1969 errichtete der damalige Jagdpächter mit Erlaubnis des Grundeigentümers eine Jagdhütte auf dessen Grundstück. Jahre später erwarb ein Landwirt die Fläche. Er verlangte vom derzeitigen Jagdpächter die Herausgabe der Jagdhütte mit der Begründung, dass sie fest mit dem Grund und Boden verbunden und daher ein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks sei…
Null Promille für Jäger
Jäger vor Gericht Nr. 364
Auf der Rückfahrt vom Wald wurde der Jäger dann von der Polizei angehalten und musste „blasen“. Hierbei wurde bei ihm eine vorläufige Atemluft-Alkoholkonzentration von 0,47 mg/l festgestellt, ein anschließend auf der Wache durchgeführter „gerichtsfester“ Alkoholtest ergab 0,39 mg/l. Daraufhin widerrief die zuständige Waffenbehörde seine Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit. J. ging vor Gericht…
WILD UND HUND 20/2014
Treibjagd nicht angekündigt
Jäger vor Gericht Nr. 363: Verkehrssicherungspflicht verletzt
Auf einer Treibjagd in Niedersachsen wurde auch eine umzäunte Weide einbezogen, die sich am Anwesen eines Landwirts befand. Infolge der dadurch verursachten Störungen gerieten die dortigen drei Rinder in Panik. Sie durchbrachen den Stacheldrahtzaun und liefen auf eine Straße zu.
WILD UND HUND 17/2014
Schussschneisen abgelehnt
Jäger vor Gericht Nr. 362: Maisanbau am Wald
Landwirt L. hatte bis nahe an den Waldrand Mais angebaut. Das lud das Schwarzwild geradezu ein. Es entstand erheblicher Wildschaden. Der Jagdpächter hatte ihn gebeten, zwischen Waldrand und Feld sowie innerhalb des Feldes Schussschneisen anzulegen, da ohne sie eine effektive Bejagung nicht möglich sei. Doch der Landwirt weigerte sich. Das Amtsgericht lehnte ein Mitverschulden des Landwirts ab und verurteilte den Jäger zu vollem Schadensersatz. Dieser ging in die Berufung.
WILD UND HUND 14/2014
Zu hoch gepokert
Jäger vor Gericht Nr. 361: Entschädigung für die Stellfläche einer Kanzel
Jagdpächter P. hatte von seinem Vorgänger eine Kanzel und einen Kanzelbock ohne Aufbau übernommen. Der Grundeigentümer verlangte zunächst die Beseitigung dieser Anlagen, da sie ihn angeblich bei der Bewirtschaftung der Flächen 72 Service – Jagdrecht behinderten. Der Streit ging vor das Amtsgericht. Dieses verurteilte den Grundeigentümer zur Duldung der Kanzeln auf den Flächen gegen eine angemessene Entschädigung.
WILD UND HUND 12/2014
Jagdschein verlängern
Jäger vor Gericht Nr. 360: Nachtrag zu WuH 5/2014, S. 82
Ein Jäger, der seinen Jagdschein aus persönlichen Gründen nicht nahtlos verlängern will, hat zumindest einen Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz von Langwaffenmunition, die vom BJagdG nicht verboten ist.
WILD UND HUND 11/2014
Wildschadensersatz
Jäger vor Gericht Nr. 359: Fehlerhaftes Vorverfahren unbeachtlich
Der Landwirt hatte einen Wildschaden an feldmäßig angebauten Buschbohnen rechtzeitig angemeldet. Der Jagdpächter lehnte einen Ersatz ab, weil das Vorverfahren fehlerhaft durchgeführt worden sei. Auch handle es sich nach seiner Auffassung um ein Gartengewächs, das der Geschädigte durch Errichtung der üblichen Schutzvorrichtungen hätte schützen müssen.
Das Gericht musste entscheiden…
Kitze vorsätzlich ausgemäht
Jäger vor Gericht Nr. 358
Das zuständige Amtsgericht verurteilte den Landwirt wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in zwei Fällen zu einer Gesamt-Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. L. habe beide Kitze vorsätzlich getötet und ihnen hierbei aus Rohheit erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt…
Sturz vom Hochsitz
Jäger vor Gericht Nr. 357
Jäger J. war wiederholt als Jagdgast im Revier des Pächters auf Ansitz. Als er eines Tages eine Kanzel bestieg, brach unter ihm eine Holzbohle, sodass er rund vier Meter in die Tiefe stürzte. Hierbei verletzte er sich schwer und war mehrere Monate arbeitsunfähig. J. erhob Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld…
WILD UND HUND 5/2014
Jagdschein rechtzeitig verlängern
Jäger vor Gericht 356: Pachtvertrag erlischt, Munitionsbesitz wird illegal
Jäger J. war Pächter eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks. Am 31. März 2011 lief sein Jagdschein ab. Am selben Tag übersandte er seinen Antrag auf Verlängerung des Jagdscheins mit allen notwendigen Unterlagen per Einschreiben an die Untere Jagdbehörde. Dort ging das Schreiben am 4. April ein. Am 12. April verlängerte die Untere Jagdbehörde den Jagdschein mit einer Gültigkeit vom 12. April 2011 bis zum 31. März 2014. Gleichzeitig teilte sie der Jagdgenossenschaft schriftlich mit, dass der Jagdpachtvertrag des J. erloschen sei, weil J. nicht fristgerecht die Verlängerung seines Jagdscheins beantragt habe. Die Jagdgenossenschaft wurde gebeten, das dem J. mitzuteilen und gegebenenfalls einen neuen Jagdpachtvertrag mit ihm abzuschließen. Nach erfolglosem Widerspruch ging J. vor Gericht. Er machte geltend, dass die Gültigkeit des Jagdscheins ab 12. April fehlerhaft sei, weil…
WILD UND HUND 2/2014
Wildernde Hunde
Jäger vor Gericht 355: Das kann der Jäger machen
Zwei wildernde Schäferhunde wurden von der Behörde als „gefährliche Hunde“ eingeordnet. Die Anordnung: Die Tiere dürfen nur noch getrennt, angeleint und mit einem Maulkorb versehen ausgeführt werden. Des Weiteren wurde der Halterin auferlegt, den mit der Haltung gefährlicher Hunde verbundenen Verpflichtungen nachzukommen. Um weitere Schäden zu verhindern, wurde die „sofortige Vollziehung“ angeordnet.
Die Halterin ging vor Gericht und erklärte, dass diese Maßnahmen unverhältnismäßig seien, da es sich um einen einmaligen Vorfall gehandelt habe und sich seitdem keine weiteren Verstöße ereignet hätten. Durch das plötzliche Auftauchen des Rehes seien ihre Hunde „nicht mehr zu bremsen“ gewesen.
WILD UND HUND 1/2014
Jäger erhält Waffen zurück
Jäger vor Gericht Nr. 354: Hamburger Waffenkontrolle
Mit Urteil vom 5. Juli 2012 (Az. 4 K 724/12) hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden, dass ein Waffenbesitzer bei einer unangekündigten Aufbewahrungskontrolle schon bei erstmaliger unbegründeter Verweigerung des Wohnungszutritts unzuverlässig ist.
Im gegebenen Falle kam das Gericht nach Anhörung von Zeugen zu dem Ergebnis, dass der Jäger den Bediensteten der Polizeibehörde den Zutritt zu seiner Wohnung allein wegen „grundsätzlicher Vorbehalte“ gegen solche Kontrollen verweigert hatte.
WILD UND HUND 23/2013
Rotwild zwischen den Fronten
WILD UND HUND 23/2013
Befriedung aus Ethische Gründen
Der Eigentümer mehrerer Grundstücke eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks beantragte, seine Flächen vorläufig zu befriedeten Bezirken zu erklären und auf ihnen eine beschränkte Jagdausübung nicht zu gestatten, weil er die Jagd aus ethischen Gründen ablehne.
» Antrag auf Befriedung abgelehnt.pdf
Mehr zum Thema:
WILD UND HUND 19/2013
Schussknall waldtypisch
Jäger vor Gericht Nr. 352: Anmeldung Treibjagd
Im Oktober 2004 fand im Jagdbezirk des J. eine Treibjagd im Wald statt. Etwa 100 Meter entfernt befanden sich außerhalb des Waldes auf einer Wiesenfläche mehrere Pferde des Eigentümers E. Dieser verlangte von J. Schadensersatz in Höhe von rund 23 500 Euro, weil angeblich drei seiner Pferde durch die Schüsse in Panik geraten seien und sich schwere Verletzungen zugezogen hätten. Eines davon habe danach eingeschläfert werden müssen. Durch die unterbliebene Ankündigung der Jagd habe er seine Pferde nicht vorher in Sicherheit gebracht. Mit diesem Unterlassen habe der Jagdpächter die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht verletzt…
WILD UND HUND 17/2013
Die Knackpunkte bei Wildschäden (3)
In einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk hatte Schwarzwild erhebliche Schäden im Mais verursacht. Der geschädigte Landwirt meldete den Schaden bei der Gemeinde an, die Gemeinde verpflichtete den Jagdpächter, den Schaden voll zu ersetzen.
Hiergegen erhob der Jäger Klage. Zur Begründung machte er geltend, dass den Landwirt ein erhebliches Mitverschulden treffe, weil er ihm die Aussaat und den Eintritt der Milchreife nicht mitgeteilt hatte, obwohl in den vergangenen Jahren jeweils Wildschäden auf dieser Fläche entstanden waren. Er habe daher nicht rechtzeitig Abwehrmaßnahmen treffen können.Das Urteil des Amstgerichts lesen Sie in Jäger vor Gericht Nr. 350.
WILD UND HUND 16/2013
Die Knackpunkte bei Wildschäden (2)
Fehlende Schutzvorrichtungen.
Der Sachverhalt in Jäger vor Gericht Nr. 349: An einem Golfplatz entstanden erhebliche Wühlschäden durch Schwarzwild. Der Geschädigte verlangte vom Jagdpächter Schadensersatz, da Golfplätze in § 32 Abs. 2 BJagdG nicht genannt werden. Der Jagdpächter entgegnete, dass das Schwarzwild von dem teuren Rasen besonders angelockt worden sei. Das Amtsgericht gab dem Pächter recht, der Geschädigte ging in die Berufung.
WILD UND HUND 14/2013
Die Knackpunkte bei Wildschäden (1)
Jäger vor Gericht Nr. 348 befasst sich mit der fristgerechten Anmeldung von Wildschäden.
Am 20. Oktober und 21. Januar meldete ein Landwirt Wildschäden an denselben Flächen an. Hierzu gab er an, am 13.10. und 16.1. von den Schäden Kenntnis erlangt zu haben. Die Flächen seien alle drei bis vier Wochen von ihm oder seinen Helfern kontrolliert worden. Letztere benannte er als Zeugen.
WILD UND HUND 8/2013
Wilderei
Auch Jäger können Wildern.
Wilderer W. hat Wild nachgestellt, indem er bei Nacht das Feld mit einem Suchscheinwerfer nach Wild ableuchtete. An einem anderen Tag hat er unter Verwendung des Suchscheinwerfers auf Wild geschossen. In mindestens acht Fällen hat er Wild, das einem fremden Jagdausübungsrecht unterlag, erlegt, sich zugeeignet und an zwei Gastwirte verkauft. „Auch Jäger können Wildern“ lesen Sie in Jäger vor Gericht Nr. 347.
WILD UND HUND 7/2013
Kurz- oder Langwaffenmunition?
Jäger J. erwarb im Internet bei eGun 20 Patronen des Kalibers 9 mm Para. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wegen des Verdachts einer Straftat wurde die Munition gefunden und beschlagnahmt. Nach Einstellung des Strafverfahrens mangels Beweises verlangte er die Herausgabe der Munition. Die Behörde lehnte ab, weil J. keine Erwerbserlaubnis für diese Munition besaß. Weder war in seiner Waffenbesitzkarte eine Erwerbserlaubnis eingetragen noch besaß er einen Munitionserwerbsschein.
J. entgegnete, dass es sich in seinem Falle um Langwaffenmunition handle, weil er eine Selbstladebüchse im Kaliber 9 mm Para. besitze und diese als Nachsuchenwaffe verwende. Er sei daher berechtigt, die Munition aufgrund seines Jagdscheins zu erwerben. Wie das Gericht urteilte, erfahren Sie in Jäger vor Gericht Nr. 346.
WILD UND HUND 4/2013
Die Haftung des Waldeigentümers 2
Der Sachverhalt in Jäger vor Gericht Nr. 345: Frau F. ging mit ihrem Hund in einem Naherholungsgebiet im Wald spazieren. Sie benutzte einen etwa 3,5 Meter breiten Forstwirtschaftsweg. Plötzlich löste sich von einer Eiche, die rund fünf bis sechs Meter neben dem Weg stand, ein Starkast, der sie am Hinterkopf traf und schwer verletzte. Der Ast war circa 17 Meter lang. Sein Durchmesser betrug an der Bruchstelle etwa 23 Zentimeter. Frau F. ging vor Gericht und verlangte vom Waldbesitzer Schadensersatz und ein Schmerzensgeld für ihre schwere Hirnschädigung.
WILD UND HUND 2/2013
Wildschäden in befriedeten Bezirken
Der Bundesgerichtshof hat in einer Grundsatzfrage entschieden: Wildschäden in befriedeten Bezirken sind nicht zu ersetzen.
Im Oktober 2007 floh eine Rotte Schwarzwild durch den Ort B. in Niedersachsen. In Panik geraten, beschädigte das Wild den Gartenzaun eines eingefriedeten Hausgrundstücks. Nach den Feststellungen des Wildschadensschätzers betrug der Schaden rund 1 200 Euro. Der Geschädigte meldete den Schaden rechtzeitig bei der Gemeinde an, diese lehnte einen Ersatz des Schadens ab. Der Eigentümer ging vor Gericht. Das Urteil lesen Sie in Jäger vor Gericht Nr. 344.
WILD UND HUND 1/2013
Hände weg!
Wer bei einer Beißerei zwischen Hunden eingreift und verletzt wird, genießt eventuell keinen vollständigen Versicherungsschutz. Jäger vor Gericht Nr. 343 befasst sich mit einem möglichen Mitverschulden bei Hundebissen.
03.01.2013
Nationales Waffenregister startet zum Jahresbeginn
Das nationale Waffenregister (NWR) wird pünktlich zum Jahresbeginn seinen Betrieb aufnehmen.
Dies gab Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich (CSU) auf einer Bundespressekonferenz am 19. November im Bundeshaus in Berlin bekannt…
11.12.2012
Pächter aufgepasst!
Wieder einmal nähert sich der 1. April. Wer zu Beginn des neuen Jagdjahres einen Jagdpachtvertrag abschließt, sollte besonders auf der Hut sein.
Denn neben ausufernden Wildschäden durch großflächigen Anbau von Energiepflanzen wird es in zahlreichen Bundesländern neue Jagdgesetze mit erheblichen Einschränkungen der Jagd geben…
WILD UND HUND 21/ 2012
Wohnungszutritt wiederholt verweigert
Die Wohnung ist unverletzlich. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen
und Munition haben allerdings der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus § 36 Abs. 1 Zutritt zu gestatten.
Waffenbesitzer W. verweigerte wiederholt die Kontrolle der Aufbewahrung seiner Waffen in seiner Wohnung. Die ihm von der Behörde vorgeschlagenen drei Termine sagte er mit unterschiedlicher Begründung ab. Auch einen weiteren von ihm vorgeschlagenen Termin stornierte er nachträglich…
WILD UND HUND 16/ 2012
Revolver unter dem Kopfkissen
Die Rubrik „Jäger vor Gericht“ Nr. 339 beschäftigt sich mit der erforderlichen Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern und dem Widerruf der Erlaubnis nach § 45 Abs. 2 Waffengesetz.
Im Mai 2007 durchsuchte die Polizei die Wohnung eines Waffenbesitzers, weil er in der Veranstaltung einer Bürgerinitiative gedroht hatte, eine Handgranate gegen einen geplanten Hochspannungsleitungsmast einzusetzen. Während
der Untersuchung zeigte W. den Polizisten seinen Gasrevolver, der mit unterschiedlicher KK-Munition geladen war und im Schlafzimmer unter seinem Kopfkissen lag… zum
WILD UND HUND-Artikel als pdf
WILD UND HUND 15/ 2012
Die Rache der Ehefrau
Jäger vor Gericht 338 schildert einen Fall, bei welchem ein Landwirt unter anderem gegen § 41 Abs.1 und Abs. 2 Waffengesetz verstieß, weil er Waffen seinem minderjährigen Sohn zur Aufnahme von Erinnerungsbildern überlassen hatte.
Jäger J. war Landwirt. Er besaß sechs Waffen, die in seiner Waffenbesitzkarte eingetragen waren. Im Jahre 2004 wurde seine Ehe geschieden. Der noch minderjährige Sohn lebte bei ihm. Sein Jagdschein wurde zuletzt bis März 2007 verlängert. Im November 2007 gab J. eine Kurzwaffe Kaliber 9 mm Para bei der Behörde ab, weil er für sie keinen Tresor der Sicherheitsstufe B besaß.
Im Oktober 2009 überreichte die Rechtsanwältin der Ehefrau der Behörde vier Fotos, die den minderjährigen Sohn mit einem Gewehr auf einem Maisfeld zeigten. Zum
WILD UND HUND-Artikel als pdf…
WILD UND HUND 13/ 2012
Wann sind Schutzzäune notwendig?
Muss ein Landwirt zur Wildschadensverhütung von Freilandgewächsen Zäune errichten? Rechtsanwalt Mark G. von Pückler gibt in „Jäger vor Gericht“ Nr. 337 (WILD UND HUND 13/2012) Auskunft.
Landwirt L. hatte auf seinem Grundstück großflächig feldmäßig Spargel angebaut, der von Wildkaninchen erheblich beschädigt wurde. Seine Forderung auf Wildschadensersatz lehnte der Jagdpächter mit der Begründung ab, dass Spargel ein Gartengewächs sei und daher vom Geschädigten durch Errichtung
WILD UND HUND 9/ 2012
Wildunfall
Wann zahlt die Kasko-Versicherung?
Fahrer F. fuhr mit seinem Pkw kurz nach Mitternacht auf der Autobahn. Plötzlich sah er kurz vor sich ein Stück Schwarzwild auf der Fahrbahn liegen, das sich nicht mehr bewegte. Beim Überfahren des Stückes löste der Seitenairbag aus, wodurch ein Schaden von rund 970 Euro entstand. Die Teilkaskoversicherung lehnte den Ersatz des Schadens ab, da tot auf der Fahrbahn liegendes Wild wie ein sonstiges Hindernis zu bewerten sei. F. ging vor Gericht…
25.10.2012
Jäger verurteilt
Ein 67-jähriger Jäger, der im vergangenen November einen Treiber auf einer Jagd im Auwald erschossen hatte, wurde vom Amtsgericht Leipzig der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen und zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt…
Oktober 2012
Fehlansprache kostet Jagdschein
Der Jagdschein eines Rheinland-Pfälzer Jägers darf eingezogen werden, weil er versehentlich ein Pferd tötete…
02.10.2012
Waldbesitzer haftet nicht bei fallenden Ästen
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass Waldbesitzer nicht für waldtypische Gefahren haften…
14.09.2012
Jagdgesetz Sachsen
Am 15. September 2015 trat die Sächsische Jagdverordnung in Kraft…
21.08.2012
Bleifreie Geschosse auf Kugelanlagen
Die Verwendung von bleifreien Geschossen auf Schießständen kann unter Umständen strafrechtlich relevant sein. Und zwar dann, wenn…
06.08.2012
5000 Euro für Rabenkrähe
In Sonthofen (Bayern) musste sich ein Jäger vor dem Amtsgericht verantworten, nachdem er eine Rabenkrähe erschlagen hatte…
25.07.2012
Bielefelder Landbesitzer will Jagdbefreiung
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGRM) zeigt erste Auswirkung
bei Grundeigentümern…
23.07.2012
Personentransport im Anhänger erleichtert
Nach einer Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch den Bundesrat ist der Transport von Personen auf einem Anhänger bei der Jagd nun klar geregelt und
zulässig…
18.07.2012
Schärferes Gesetz für Hundehaltung
Hundehalter im österreichischen Bundesland Salzburg müssen künftig einen Sachkundenachweis
besitzen…
13.07.2012
Halter wildernder Hunde bleibt bußgeldfrei
Ein Jurist hat sich in Stadtroda (Thüringen) vor Gericht erfolgreich gegen eine Anzeige aufgrund seiner wildernden Hunde
verteidigt…
10.07.2012
Hessen plant wildfreundliches Waldgesetz
Für Erholungssuchende in Gruppen, Reiter und Radfahrer will die hessische Landesregierung das Betretungsrecht
im Wald beschneiden…
Juli 2012
Grüne wollen Vereinsmeierei
Die waldpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Cornelia Behm, fordert die Bundesregierung dazu auf, Vereinen oder anderen juristischen Personen die Möglichkeit einer Jagdpachtung
einzuräumen…
10.07.2012
Naturschutzgesetz Sachsen
28.06.2012
Schweizer Jagdverordnung überarbeitet
Der Schweizer Bundesrat hat eine neue Jagdverordnung, die am 15. Juli in Kraft
treten wird…
WILD UND HUND 1/2012
Alles in den Tresor!
24/2011
Wildfütterung in den Bundesländern – Stand 2011
Welches Wild wann und wo gefüttert werden darf, ist in jedem Bundesland anders geregelt. Klicken Sie auf Ihr Bundesland, um die dort geltenden Gesetze zu sehen. Mehr zum Thema Fütterung finden Sie auch in der WILD UND HUND Ausgabe 24/2011.
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Foto: Jürgen Weber |
Anmerkungen:
1. Nach § 23 Bundesjagdgesetz ist der Schutz des Wildes vor Futternot Teil des Jagdschutzes. Die Länder bestimmen die Einzelheiten, insbesondere Art, Inhalt und Umfang der durchzuführenden Maßnahmen. Verstöße hiergegen sind in der Regel Ordnungswidrigkeiten.
2. Die speziellen Regelungen über Ablenkungsfütterungen und Kirrungen sind nicht Gegenstand dieser Tabelle.
3. Abweichende, nur regional geltende Besonderheiten wurden nicht berücksichtigt.
4. Nach Landesrecht ist das Füttern mit proteinhaltigen Erzeugnissen sowie mit Fetten aus dem Gewebe warmblütiger Landtiere und mit Fischen verboten, desgleichen mit Mischfuttermitteln, die diese Einzelfuttermittel enthalten. Die Verwendung von Arzneimitteln ist in der Regel genehmigungspflichtig.
5. Rheinland-Pfalz: Aus dem Wort „grundsätzlich“ in § 25 LJG folgt, dass vom Verbot der Fütterung des Schalenwildes Ausnahmen zugelassen werden können. Insoweit findet nach § 55 Abs. 3 LJG die FütterungsVO von 2005 weiterhin Anwendung.
Alle Angaben ohne Gewähr, Mark von Pückler, Stand Dezember 2011
21/2011
Reiterin stürzte vom Pferd: Schussknall nicht haftungsbegründend
Ein Schussknall begründet im Allgemeinen keine Haftung
des Jägers. Anders kann es sein, wenn in unmittelbarer Nähe eines
anderen geschossen wird, insbesondere
wenn es überraschend geschieht …
19/2011
Roh und rücksichtslos: Nachsuche unterlassen
Die Nachtjagd auf Schalenwild ist grundsätzlich verboten. Ausgenommen ist allein die Jagd auf Schwarzwild sowie – je nach Landesrecht – teilweise auch auf Rot- und Damwild. Ein zwingender Notabschuss auf krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild ist stets erlaubt. Wer eine notwendige Nachsuche unterlässt, begeht einen
groben Verstoß gegen jagd- und tierschutzrechtliche Bestimmungen …
17/2011
Nachträglich eingetretene Wildschäden: erneute Anmeldung erforderlich
Ein Landwirt, der die Schäden bis zur Ernte auflaufen lässt und dann den Gesamtschaden anmeldet, kann allenfalls diejenigen Schäden ersetzt erhalten, die innerhalb des letzten Monats/der letzten Woche entstanden sind, sofern sich diese aus der Gesamtmenge
sicher bestimmen lassen …
9/2011
Beseitigung von Zäunen und mehr
Im Wald sind Zäune zum Schutz von Forstkulturen und Naturverjüngungen nur zulässig, soweit sie ordnungsgemäßer Forstwirtschaft entsprechen und solange sie zum Schutz gegen Wildschäden notwendig sind. Danach sind sie grundsätzlich zu beseitigen. Im freien Außenbereich sind Zäune im Wesentlichen
nur erlaubt, wenn …
8/2011
Kein Wildschadenersatz
Elektrozaun untersagt
7/2011
Unzuverlässigkeit: Getilgte Strafen – verwertbar oder nicht?
Grundsätzlich dürfen getilgte Verurteilungen und die ihnen zugrunde liegenden Taten nicht mehr verwertet werden. Das gilt auch beim Widerruf einer Waffenbesitzkarte und dem Entzug des Jagdscheins.
Ausnahmen …
6/2011
Berechnung von Waldwildschäden
Die Berechnung der Waldwildschäden ist äußerst umstritten und daher allein Sache
für Spezialisten…
4/2011
Widerruf der Waffenbesitzkarte (WBK) droht
Jagdschein verlängern!
3/2011
Klage gegen Windkraftanlage
21/2010
Sicherheitsbestimmungen nicht beachtet
Jagdunfälle auf Drückjagden
14/2010
Wildschäden
02/2010 WILD UND HUND JUNGJÄGER
Waffenaufbewahrung
Wenn die Behörde vor der Tür steht
Das deutsche Waffenrecht bietet zahlreiche Fallgruben, in die man als Jungjäger schnell stürzen kann. Rechtsexperte MARK G. V. PÜCKLER fasst hier die aktuellen
Vorschriften zur Waffenaufbewahrung zusammen…
(NEU: Ergänzungen in der Tabelle „Aufbewahrung: Welcher Schrank für welche Waffe und Munition?“)
9/2010
Biogasanlagen
Wildschäden an Energiemais
8/2010
Feldmäßiger Anbau von Gemüse
19/2009
Jagdverbot missachtet
Notwendiges Elterntier erlegt
Eine Verletzung der Schonzeit ist bei ganzjährig geschontem Wild (Artenschutz) und notwendigen Elterntieren (Tierschutz) eine Straftat, bei Wild mit Jagd- und Schonzeit eine Ordnungswidrigkeit. Der Verlust der Führung durch das Elterntier ist ein erheblicher Verstoß gegen die Waidgerechtigkeit,
der zur Einziehung des Jagdscheins führen kann…
15/2009
Keine grobe Fahrlässigkeit
Wurde trotz sorgfältiger Beachtung der jagdlichen Sorgfaltspflichten ein notwendiges Elterntier erlegt, liegt in der Regel keine Fahrlässigkeit und damit auch
keine Straftat vor…
12/2009
Während der Fahrt
Waffe immer entladen
11/2008
Neues Waffenrecht
So sind Sie auf der sicheren Seite
WILD UND HUND geht auf einige Punkte des neuen Waffenrechts noch etwas ausführlicher ein, denn das Führen und Transportieren der Waffe in der Öffentlichkeit ist voller Risiken und daher für jeden Jäger
von ganz besonderer Bedeutung…
Heft 16/2007
Unter dem Auge des Gesetzes
PRAKTISCHE WILDBRETHYGIENE TEIL 1
Seit die Europäische Union neue Hygienerichtlinien erlassen hat, warten die Jäger auf eine Verordnung, die den Umgang mit Wildbret neu regelt. Veterinär Dr. Volker Döring beschreibt in zwei Teilen aus seiner Praxis als amtlicher Tierarzt und als Jäger, auf was die grüne Zunft bei der Gewinnung von Wildbret als Nahrungsmittel künftig achten muss. mehr…
Heft 01/2009
Bei Pachtvertragsverhandlungen
Heft 23/2008
Ohne Kugelfang
Heft 19/2008
Rechte des Pächters
Heft 10/2008
Unzuverlässigkeit
Heft Nr. 06/2008
Pachtvertrag nichtig
Heft Nr. 20/2007
Unfall auf Drückjagd
Heft Nr. 19/2007
Behörde kann Abschuss erzwingen
Heft Nr. 16/2007
Verspätet, vermischt und ungeklärt
Anmeldung von Wildschäden
Wildschaden ist immer eine ärgerliche Sache. Egal ob die Jagdgenossenschaft oder der Jagdpächter ihn übernehmen, der Grundeigentümer muss einige Spielregeln beachten, damit er nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt.
Heft Nr. 15/2007
Drilling aus dem Auto gestohlen
Waffenaufbewahrung
Auch wenn ein Jäger das Auto nur kurz verlässt, beispielsweise um Wildschäden zu begutachten, sollte er das Fahrzeug, in dem eine Waffe liegt, nie aus den Augen lassen. Bei einem Diebstahl von Waffe oder Munition droht ihm sonst der Jagdscheinentzug.
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Heft Nr. 14/2007
Open-Air-Festival im Revier
Rechtswidrige Störung der Jagdausübung
Ein Open-Air-Festival ist keine Sache, der man sich einfach ergeben muss. Wenn Zigtausende ins Revier strömen und die Jagdausübung empfindlich stören, kann der Jagdpächter sich wehren.
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Heft Nr. 09/2007
Abfangen mit der kalten Waffe
Bei Wildunfall Tierschutz beachten
Das Abfangen oder Abnicken mit der kalten Waffe ist nur etwas für Könner. Der Einsatz des Messers zählt aber, fachgerecht ausgeführt, zur waidgerechten Jagdausübung.
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Heft Nr. 03/2007
Pächter aufgepasst! (2)
Nicht alles unterschreiben
Für alle, die einen Pachtvertrag abschließen oder verlängern wollen, hat Wild und Hund einige Tipps zusammengestellt. Im ersten Teil schilderte Jagdrechtsexperte Mark v. Pückler, wie man sich vertraglich vor Änderungen in der Revierstruktur schützt, Pachtpreise festlegt sowie die Wildschadensersatzpflicht begrenzt. Mit letzterem setzt sich auch der folgende zweite Teil auseinander. Darüber hinaus wird geklärt, worauf man bei Pachtminderung oder der Pflicht zur Unfallwildentsorgung achten sollte.
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Heft Nr. 02/2007
Pächter aufgepasst! (1)
Nicht alles unterschreiben
Nach dem Jahreswechsel stellt sich wieder vielen Jägern die Frage, ob sie ihren Pachtvertrag verlängern oder gar einen neuen abschließen sollen. In beiden Fällen gilt: Nicht alles unterschreiben! Wild und Hund hat daher Jagdpächtern in den vergangenen Jahren zahlreiche Hinweise gegeben, wie man sich vor Schaden bewahren kann. Auf vielfachen Wunsch fasst Mark v. Pückler wertvolle Tipps zusammen.
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23/2006
Wildunfall bei Drückjagd
Bei Gesellschaftsjagden in unmittelbarer Straßennähe müssen die Verkehrsteilnehmer vor flüchtendem Wild und Jagdhunden gewarnt und geschützt werden. Die Straßenverkehrsbehörde
ist einzuschalten…
19/2006
Bei Wiesenschäden
Bei größeren Wiesenschäden kann der Einsatz eines „Wiesenhobels“ die Kosten etwa um die Hälfte senken. Der Geschädigte kann daher nur diejenigen Kosten verlangen, die beim Einsatz eines „Wiesenhobels“ entstehen würden, sofern ein solcher
zur Verfügung steht…
17/2006
Unzuverlässigkeit auch bei Steuerdelikt
Waffenbezug nicht nötig
Jede Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen begründet in der Regel die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Aber es gibt auch
Ausnahmen…
15/2006
Verlust von Jagdschein und Waffenbesitzkarte
Heft 10/2006
Zufahrt durch fremdes Revier erlaubt
Auf Wald- und Feldwegen
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Heft 09/2006
Zähne zeigen
Heft 06/2006
Überjagende Stöberhunde
Störung fremden Jagdausübungsrechts
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Heft 02/2006
Mängel rechtzeitig anzeigen!
RECHTE DES REISENDEN
„Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen.“ Meistens sind das unvergessliche Eindrücke, egal, ob es sich um eine Reise zu den Salzburger Festspielen oder um eine Jagdreise in ferne Länder handelt. Aber es gibt auch schwere Enttäuschungen, auf die der Reisende in der Regel keinen Einfluss hatte. Hier hilft ihm das Reiserecht.
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Heft 23/2005
Unbeaufsichtigte Hunde
Unterlassungsklage gegen Hundehalter
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Heft 21/2005
Sau durchschossen – Hund getötet
Ein Schuss, zwei Treffer
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Heft 19/2005
Unzulässiger Pferdeunterstand
Schutz der freien Landschaft
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Fütterungs- und Kirrverordnung Rheinland-Pfalz
Seit 1. September 2005 sind die Fütterung und Kirrung von Schalenwild in Rheinland-Pfalz grundsätzlich verboten und nur noch mit behördlicher Ausnahmegenehmigung möglich. Die gilt wiederum für die Kirrung als erteilt, wenn der Jagdausübungsberechtigte sich an folgende Punkte hält: Im Revier sind für die ersten 150 Hektar zwei Kirrstellen und je weitere 150 Hektar Revierfläche eine weitere Kirrstelle erlaubt. Die Kirrungen sind der Unteren Jagdbehörde auf einer Karte 1:10 000 oder 1:25 000 anzuzeigen. Je Kirrstelle darf täglich nur ein Liter Kirrmittel (Getreide oder Mais) ausgebracht werden. Neu in der Endfassung ist (siehe WuH 17/2005), dass das Kirrgut mit der Hand in den Boden eingebracht und so abgedeckt werden muss, dass nur Sauen an die Körner kommen. Außerdem wird die Genehmigung für die Anlage einer Kirrung dann nur automatisch erteilt, wenn diese im Wald oder „waldähnlichen Strukturen“ angelegt ist. Ob Schalenwild in Rheinland-Pfalz gefüttert werden darf, entscheidet die Untere Jagdbehörde mit den örtlichen Forstbehörden. Erlaubt sind als Mittel noch Heu, Grassilage sowie heimische Feld- und Baumfrüchte.
Heft 16/2005
Unentgeltlich heißt umsonst
Jagdpachtkündigung wegen eines unerlaubten Begehungsscheins
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Jagdpächter unentgeltliche Begehungsscheine ausgeben, sich hierfür allerdings „unter der Hand“ vom Begehungsscheininhaber einen Geldbetrag zahlen lassen – mit weitreichenden Folgen, wie dieser Fall zeigt.
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Heft 14/2005
Schäfer zu Strafe und Schadensersatz verurteilt
Unbefugtes Abweiden fremder Grundstücke
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Heft 13/2005
Keine Unzuverlässigkeit bei Bagatellverstößen
Rechtsfolgen von Ordnungswidrigkeiten
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Heft 12/2005
Sofortvollzug rechtens
Heft 10/2005
Waffenbesitzkarte widerrufen
Alte Verurteilung – neue Unzuverlässigkeit (2)
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Heft 09/2005
Acht Kitze ausgemäht
Zwei Landwirte verurteilt
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Heft 05/2005
Kein Rotwild im Hochwildrevier
Pachtpreisminderung (7)
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Heft 03/2005
Nicht versicherter Jagdgast
Vom Schwarzwild geschlagen*, beim Schüsseltreiben verletzt
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Heft 01/2005
Wenn Gemüse zum Feldgewächs wird
Schwerpunkte des neuen Waffengesetzes: Das „Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts“ wird am 1. April 2003 in Kraft treten. Um Klarheit zu schaffen, werden der neue Gesetzestext und die dazu gehörige amtliche Begründung der Bundesregierung (Drucksache 596/01) auszugsweise im Originaltext wiedergegeben und von Mark G. v. Pückler, Spezialist für Jagd- und Waffenrecht, erläutert. » mehr
Eine reizende Entscheidung: Vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen wurde am 14. Mai 2003 eine Entscheidung getroffen, die der gesamten Diskussion um die E-Reizgeräte ein schnelles Ende bereiten könnte. Die Richter waren der Meinung, dass der „Strom“ am Hund in jedem Fall gegen das Bundestierschutzgesetz verstößt. » mehr
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